Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, die beim Todesfall des Versicherten fällig wird und einen bestimmten Betrag (die Versicherungssumme) sowie weitere Leistungen an die Berechtigten auszahlt. Da allerdings die Lebensversicherung zu einem bestimmten Zeitpunkt auch fällig wird, wenn der Versicherte noch lebt (sogenannter Erlebensfall), fungierte die Lebensversicherung lange Zeit auch als beliebtes Instrument für die längerfristige Geldanlage.
Neben der Versicherungssumme gehört auch die gesetzlich vorgeschriebene Überschussbeteiligung zu den Versicherungsleistungen. Die Überschussbeteiligung ist eine Beteiligung an den Gewinnen, die der Versicherer durch die Anlage der Gelder des Versicherten am Kapitalmarkt erwirtschaftet oder die der Versicherer verdient, weil er weniger Leistungen als berechnet an die Versicherten auszahlen muss. Im Gegensatz zur festen Versicherungssumme ist die Überschussbeteiligung variabel und hängt beispielsweise vom allgemeinen Zinsniveau ab.
Neben dem Todesfall und dem Erlebensfall können auch andere bzw. weitere Versicherungsfälle vereinbart werden, beispielsweise der Eintritt schwerer Erkrankungen oder die Erwerbsunfähigkeit. Beim Eintritt des Versicherungsfalls wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der Überschussbeteiligungen an den Versicherten bzw. seine Begünstigten oder Erben ausgezahlt. Der Versicherer kann bei Vertragsabschluss explizit einen Begünstigten (zum Beispiel den Ehepartner) angeben, an den bei Eintritt des Todesfalls die Versicherung ausbezahlt wird. Tut der Versicherte dies nicht, so fällt die Lebensversicherung in den Nachlass des Verstorbenen.
In den letzten Jahren hat die Bedeutung der Lebensversicherung als Geldanlageform wegen der sinkenden Marktzinsen und der damit rückläufigen Überschussbeteiligungen deutlich abgenommen. Als reines Instrument zur Geldanlage sind Lebensversicherungen beim aktuellen Zinsniveau kaum noch attraktiv.