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Abschreibungen

Als Abschreibung wird die bilanzmäßige Erfassung von Wertminderungen im Betriebsvermögen bezeichnet. Dabei kann es sich um planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderungen handeln. Abschreibungen schlagen sich in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand nieder, mindern also den Gewinn des Unternehmens. Verantwortlich für Abschreibungen kann der normale Alters- und Abnutzungsprozess von Vermögensgegenständen sein. Aber auch wirtschaftliche oder rechtliche Gründe können zu Abschreibungen führen, beispielsweise wenn Fehlinvestitionen getätigt wurden und der Wert der Investition berichtigt werden muss oder wenn aus juristischen Gründen ein Patent aufgehoben wird.

Planmäßige Abschreibungen beziehen sich auf den natürlichen Verschleißprozess von Gegenständen im Anlagevermögen. In der Regel wird bereits beim Kauf eines Gegenstandes ein Abschreibungsplan erstellt, der die wahrscheinliche Wertminderung auf die voraussichtliche Lebensdauer des Gegenstandes verteilt. Dabei können verschiedene Abschreibungsmethoden zum Einsatz kommen. Bei der sogenannten linearen Abschreibung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (möglicherweise unter Abzug eines erwarteten Verkaufserlöses) gleichmäßig auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt. Bei der degressiven Abschreibung nehmen die Abschreibungsbeträge im Laufe der Nutzungsdauer ab, so dass zunächst höhere und später geringere Abschreibungsbeträge auftreten. Bei der Leistungsabschreibung richtet sich der Abschreibungsbetrag nach der voraussichtlichen Nutzungsintensität des Gegenstands in einem bestimmten Zeitraum. So kann sich die Abschreibung von Pkw-Reifen beispielsweise nach der gefahrenen Kilometerzahl richten.

Da Abschreibungen den Unternehmensgewinn mindern, kann eine Firma durch die geschickte Wahl der Abschreibungsmethoden gezielten Einfluss auf die Gewinn- und Verlustrechnung nehmen. Dies wird auch als „Bilanzpolitik“ bezeichnet und ist nur in einem rechtlich sehr engen Rahmen möglich.