Kurs Vortag | 27,60 |
Öffnen | 27,57 |
Gebot | 0,00 x 0 |
Briefkurs | 0,00 x 0 |
Tagesspanne | 27,42 - 27,79 |
52-Wochen-Spanne | 18,28 - 29,05 |
Volumen | |
Durchschn. Volumen | 1.146.159 |
Marktkap. | 50,454B |
Beta (5 J., monatlich) | 0,92 |
Kurs-Gewinn-Verhältnis (roll. Hochrechn.) | 40,74 |
EPS (roll. Hochrechn.) | 0,68 |
Gewinndatum | 02. Mai 2024 |
Erwartete Dividende & Rendite | 0,54 (1,95%) |
Ex-Dividendendatum | 20. Mai 2024 |
1-Jahres-Kursziel | 29,30 |
Musik von Taylor Swift ist wieder bei Tiktok zu hören - ungeachtet eines Streits zwischen der Kurzvideo-Plattform und dem Musikkonzern Universal Music. Swift steht zwar bei Universal unter Vertrag, hat aber die Rechte an ihren Songs. Ihre Titel verschwanden bei Tiktok zusammen mit Musik anderer Künstler von Universal Music, nachdem sich die beiden Unternehmen im Januar nicht auf eine neue Vereinbarung einigen konnten.
Nächste Woche Mittwoch stimmt das US-Repräsentantenhaus über die Zukunft von Tiktok ab. Wird sich Altman bei einem Zwangsverkauf bereiterklären?
Medien- und Musikmanager haben einen Rechtsrahmen für eine faire Vergütung von Urhebern gefordert, damit Künstliche Intelligenz (KI) für Journalisten und Künstler zur Chance und nicht zur Bedrohung werde. Die KI-Verordnung der Europäischen Union biete dafür eine gute Grundlage, sagte Frank Briegmann von Universal Music und Deutsche Grammophon am Dienstag in Berlin bei einem KI-Gipfel im Bundesjustizministerium. Notwendig seien neben der Kennzeichnung KI-generierter Musik eine Genehmigungspflicht