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ZEW-Experten verlangen von Scholz mehr „Wumms“ in der Steuerpolitik

Eine Studie der Mannheimer Ökonomen zeigt, dass die Ausweitung des Verlustrücktrags auf fünf Millionen Euro eher großen Unternehmen hilft. Für kleinere wäre etwas anderes wichtig.

Im Bundesfinanzministerium befürchtet man, dass zu großzügige Verrechnungsmöglichkeiten von alten Verlusten zur Erfindung neuer Steuersparmodelle und damit zu exzessiver Steuergestaltung führen würden. Foto: dpa
Im Bundesfinanzministerium befürchtet man, dass zu großzügige Verrechnungsmöglichkeiten von alten Verlusten zur Erfindung neuer Steuersparmodelle und damit zu exzessiver Steuergestaltung führen würden. Foto: dpa

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) nutzt die Möglichkeiten der Steuerpolitik zu wenig, um Unternehmen vorausschauend durch die Coronakrise zu helfen. Das jedenfalls meinen die Unternehmenssteuer-Experten Christoph Spengel, Leonie Fischer und Theresa Bührle. Die Mannheimer Wissenschaftler haben in einer Studie für das ZEW untersucht, wie das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz Unternehmen entlastet und stellen fest: Es greift zu kurz.

In der Analyse geht es nicht um Steuersätze, sondern um die Steuerbasis, auf der die Gewinnsteuern berechnet werden. Mit dem Steuerhilfe-Gesetz wurde der Verlustrücktrag von einer Million auf fünf Millionen Euro ausgeweitet. Unternehmen können in diesem Umfang Verluste dieses Jahres mit Gewinnen von 2019 verrechnen und so rückwirkend Steuern sparen.

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Das, so die ZEW-Forscher, helfe größeren Unternehmen, nicht aber kleineren. „Für sie wäre es wichtiger, den Rücktragungszeitraum für Verluste auf zwei Jahre auszuweiten“, sagt Bührle. So könnten auch Steuern aus dem Jahr 2018 erstattet werden.

Mehr „Wumms“, mit Blick auf die nächsten Jahre, bekäme der Verlustrücktrag, wenn gleichzeitig die Mindestbesteuerung temporär ausgesetzt und damit der Verlustvortrag erleichtert würde: Die Mindestbesteuerung begrenzt die Gewinne, von denen Unternehmen Vorjahresverluste abziehen dürfen, auf 60 Prozent. Auf 40 Prozent der Gewinne des Jahres 2021 müssen sie also auf jeden Fall Steuern bezahlen, egal wie hoch die Verluste 2020 ausgefallen sind.

„Der krisenverschärfende Effekt der Verluste des Jahres 2020 kann nur dann aufgehalten werden, wenn deren Mindestbesteuerung zeitweise ausgesetzt wird“, so Spengel.

Scholz befürchtet exzessive Steuergestaltung

Mitnahmeeffekte könnten verhindert werden, indem dies nur für Verluste ab 2020 gilt. Die Verluste für den Staatshaushalt seien begrenzt: Denn wenn Firmen gut durch die Krise kommen, werden sie laut Spengel in den Folgejahren wieder gut verdienen und wieder mehr Steuern zahlen.

Eine deutliche Ausweitung des Verlustrücktrags fordern seit Langem auch der Chef der Wirtschaftsweisen, Lars Feld, und Ifo-Präsident Clemens Fuest.

Im Bundesfinanzministerium befürchtet man dagegen, dass zu großzügige Verrechnungsmöglichkeiten von alten Verlusten zur Erfindung neuer Steuersparmodelle und damit zu exzessiver Steuergestaltung führen würden. Weil dies um die Jahrtausendwende so war, wurde in den Nullerjahren die Mindestbesteuerung eingeführt.

Dem entgegnen die Mannheimer, dass es in einer so großen Krise wie jetzt darauf ankomme, zeitlich begrenzt Firmen großzügig zu entlasten. Helfen könne da zudem eine großzügige temporäre Sofortabschreibung für Sachinvestitionen. „Dies würde deutliche Investitionsanreize schaffen“, sagt Forscherin Fischer.

Die privaten Investitionen sind in der Krise dramatisch eingebrochen, und angesichts der zweiten Welle ist unklar, wann sie sich erholen werden.

Die ZEW-Studie liegt dem Handelsblatt vorab exklusiv vor und wird am Montag in der Fachzeitschrift „Der Betrieb“ veröffentlicht.