Werbung
Deutsche Märkte schließen in 49 Minuten
  • DAX

    18.765,48
    +78,88 (+0,42%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.084,89
    +30,48 (+0,60%)
     
  • Dow Jones 30

    39.535,94
    +148,18 (+0,38%)
     
  • Gold

    2.369,50
    +29,20 (+1,25%)
     
  • EUR/USD

    1,0770
    -0,0014 (-0,13%)
     
  • Bitcoin EUR

    57.476,39
    +391,24 (+0,69%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.291,11
    -66,90 (-4,93%)
     
  • Öl (Brent)

    79,42
    +0,16 (+0,20%)
     
  • MDAX

    26.797,15
    +88,25 (+0,33%)
     
  • TecDAX

    3.403,80
    +19,50 (+0,58%)
     
  • SDAX

    14.867,68
    +85,85 (+0,58%)
     
  • Nikkei 225

    38.229,11
    +155,13 (+0,41%)
     
  • FTSE 100

    8.436,33
    +54,98 (+0,66%)
     
  • CAC 40

    8.225,17
    +37,52 (+0,46%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.342,57
    -3,70 (-0,02%)
     

Zählerstand direkt beim Einzug dem Versorger mitteilen

Damit es nicht zu Überraschungen kommt, sollten Mieter den Zähler direkt beim Einzug ablesen. Foto: Ralf Hirschberger
Damit es nicht zu Überraschungen kommt, sollten Mieter den Zähler direkt beim Einzug ablesen. Foto: Ralf Hirschberger

Wieviel Wasser oder Strom verbraucht wird, ist von Haushalt zu Haushalt verschieden. Wer in eine neue Wohnung einzieht, sollte den Zähler direkt ablesen. So lassen sich eventuelle Unterschiede im Verbrauch direkt feststellen.

Erfurt (dpa/tmn) - Wer in eine neue Wohnung einzieht, sollte seinem Energieversorger den übernommenen Zählerstand so bald wie möglich mitteilen. Am besten ist es, das schriftlich zu erledigen, rät die Verbraucherzentrale Thüringen in Erfurt.

Andernfalls kann es unter Umständen passieren, dass der anteilige Verbrauch des Vormieters nicht richtig geschätzt wird. Wird er etwa zu niedrig angesetzt, muss möglicherweise der Nachmieter für den Rest aufkommen.

Ratsam ist es aus Sicht der Verbraucherschützer, seinen Zählerstand zu jedem Monatsende abzulesen und schriftlich festzuhalten. Das gibt einen guten Überblick über den eigenen Verbrauch. Außerdem hat man für den Versorger immer gleich die tatsächlich abgelesenen Zählerdaten parat. Das kann Auseinandersetzungen etwa über die Höhe der Rechnungen vermeiden.