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Wirtshaus klagt gegen Corona-Vereinbarung der Allianz

Im Rahmen der Vereinbarung hatte die Allianz den Wirten 15 Prozent der Kosten ersetzt, aber Rechtsansprüche aus den Betriebsschließungspolicen nicht anerkannt.

Seit Monaten läuft bundesweit vor den Zivilkammern eine Prozesswelle von Gastronomen gegen Versicherungen, die nicht für die coronabedingten Schließungen zahlen wollen. Foto: dpa
Seit Monaten läuft bundesweit vor den Zivilkammern eine Prozesswelle von Gastronomen gegen Versicherungen, die nicht für die coronabedingten Schließungen zahlen wollen. Foto: dpa

Die Allianz hat in der Corona-Pandemie neuen juristischen Ärger mit ihren Betriebsschließungsversicherungen. Die Geschäftsführung des über die Münchner Stadtgrenzen hinaus bekannten Wirtshauses Donisl am Marienplatz hat gegen die Vereinbarung Klage eingereicht, die der größte deutsche Versicherer im Frühjahr mit vielen seiner Kunden aus der Gastronomie abgeschlossen hatte. Das teilte die vom Donisl beauftragte Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt am Mittwoch mit.

Im Rahmen der Vereinbarung hatte die Allianz den Wirten 15 Prozent ihrer Kosten ersetzt, aber Rechtsansprüche aus den Betriebsschließungspolicen nicht anerkannt. Die Anwaltskanzlei wirft dem Unternehmen vor, diese Vereinbarung sei ungültig und sittenwidrig. Die Allianz wies das zurück. Bislang ist die Klage noch nicht zugestellt.

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Seit Monaten läuft bundesweit vor den Zivilkammern eine Prozesswelle von Gastronomen gegen Versicherungen, die nicht für die coronabedingten Schließungen zahlen wollen. Bislang kamen die Klagen aber von Wirten, die die Vereinbarung nicht unterschrieben hatten.

Donisl ist nun das erste Wirtshaus, das eine Klage gegen diese Vereinbarung öffentlich macht, die neben der Allianz noch weitere Versicherer ihren Gastronomie- und Hotelkunden angeboten hatten.