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Im Wirecard-Skandal gibt es weitere Anlegerklagen gegen EY

Neue Vorwürfe erhöhen den Druck auf den Abschlussprüfer des insolventen Zahlungsdienstleisters. Denn auch frühere Bilanzen sind offenbar gefälscht.

Noch in der vergangenen Woche hatte die Kanzlei Tilp geäußert, von einer Klage gegen EY absehen zu wollen. Foto: dpa
Noch in der vergangenen Woche hatte die Kanzlei Tilp geäußert, von einer Klage gegen EY absehen zu wollen. Foto: dpa

Im Fall Wirecard gerät dessen Abschlussprüfer EY ins Zentrum weiterer Klagen von Aktionären des insolventen Unternehmens. Am Dienstag kündigte die Tübinger Kanzlei Tilp an, ihre vorliegende Schadensersatzklage gegen Wirecard auf EY (früher Ernst & Young) sowie Ex-Vorstände des Unternehmens auszuweiten.

Mehr als 30.000 Anleger hätten sich in dieser Sache bereits an sie gewandt, teilte die Tübinger Kanzlei mit. Neben Tilp hat auch die Berliner Kanzlei Schirp bereits Klage unter anderem gegen den Abschlussprüfer EY eingereicht. Beide sehen eine Mitverantwortung der Prüfer und verlangen Schadensersatz für die Verluste der Aktionäre, und zwar in Höhe der Differenz zwischen dem Wert der Aktie beim Kauf und dem aktuellen Kursniveau.

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Noch in der vergangenen Woche hatte Tilp geäußert, von einer Klage gegen EY absehen zu wollen. Die Prüfer hätten sich zwar „nicht mit Ruhm bekleckert“, aber der Hauptverantwortliche sei Wirecard, hieß es in einer Mitteilung. Jetzt bewertet die Kanzlei die Lage anders. Rechtsanwalt Andreas Tilp sagt, man sei „vom zumindest bedingt vorsätzlichen Verhalten der neuen Beklagten überzeugt“. Damit ist auch EY gemeint.

Grund dafür dürften die zunehmenden Berichte und Spekulationen der vergangenen Tage über mögliche Fehler von EY beim Testat früherer Wirecard-Bilanzen sein. Bis 2018 hatten die Prüfer die Abschlüsse ohne größere Einwände testiert. Für 2019 gibt es kein Testat. Denn zentrale Bilanzpositionen von Wirecard haben sich als Luftnummer herausgestellt. Zahlungsmittel in Höhe von 1,9 Milliarden Euro bei Banken auf den Philippinen sind offenbar nicht existent.

EY wird vorgeworfen, diese Luftbuchungen nicht erkannt zu haben. Die Gesellschaft sieht sich nach eigenen Angaben einem konspirativen Betrugssystem mit internationaler Beteiligung ausgesetzt. In Teilen der Prüferbranche wird EY vorgeworfen, sich damit rausreden zu wollen. Doch die Gesellschaft beharrt darauf, selbst Opfer eines ausgeklügelten Betrugssystems zu sein.

Testat für 2018 steht infrage

Nun hat EY gegenüber Wirecard angekündigt, das Testat für 2019 zu verweigern, wie es in Kreisen der Beteiligten heißt. Das war angesichts der vorliegenden Erkenntnisse über Bilanzfälschungen ein logischer Schritt. Die Prüfer stellen aber bei Aufarbeitung des Falles nun auch das ausgestellte Testat für die Wirecard-Bilanz 2018 selbst infrage.

Die neuesten Erkenntnisse dazu habe EY in einem am Montag versandten Brief an Wirecard aufgeschrieben, berichten „SZ“, „WDR“ und „NDR“. Danach gebe es begründete Zweifel an der Existenz eines früheren Kontos in Singapur, bei dem laut der Wirecard-Bilanz von 2018 Zahlungsmittel über 980 Millionen Euro aufgeführt wurden. Dieses Konto wurde von einem für den Konzern tätigen Treuhänder geführt. Beim vorgelegten Nachweis soll es Fälschungen gegeben haben.

Wirecard hat angegeben, das angeblich vorhandene Geld im Dezember 2019 von Singapur auf Konten philippinischer Banken übertragen zu haben. Auch dort arbeitete der Konzern mit einem Treuhänder zusammen, dessen vorliegende Bestätigungen sich nun offenbar als Fälschung herausstellen.

Liegt ein grober Fehler vor?

EY wollte sich zu dem Schreiben an Wirecard am Montag nicht äußern und verweist auf die Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Mandanten. Der Inhalt würde aber nicht überraschen, weil bereits KPMG in der Ende April vorgelegten Sonderprüfung begründete Zweifel an der korrekten Rechnungslegung von Wirecard geäußert hat.

Die große Frage ist, ob EY bei der früheren Prüfung der Wirecard-Bankkonten in Asien ein grober Fehler unterlaufen ist. Die deutsche Prüfernorm 302 macht in Sachen Bankbestätigungen klare Vorgaben. Danach muss der gesamte Prozess in der Hand des Prüfers liegen: Er muss Bestätigungen für die Konten selbst anfordern und entgegennehmen und zu dem Ergebnis kommen, dass diese Dokumente ausreichende Belege darstellen.

Laut der „SZ“ hat EY an Wirecard geschrieben, dass die „uns vorliegenden Saldenbestätigungen des Treuhänders sowie die uns erteilten Auskünfte zu den Kontoständen zum 31. Dezember 2018 falsch waren“. Auch wenn es Fälschungen waren, bleibt die für EY unangenehme Frage im Raum: Haben sich die Prüfer also allein auf die Bestätigungen von Treuhändern verlassen und nicht bei den Banken selbst wegen der Existenz der Konten nachgefragt?

Prüfungsstandard 302 im Zentrum der Auseinandersetzung

Experten sehen dies als den entscheidenden Punkt. „Sollte die Information, dass der Abschlussprüfer die Saldenbestätigungen vom Treuhänder und nicht von Banken direkt erhalten hat, zutreffen, wäre das für mich ein klarer Verstoß gegen den Prüfungsstandard 302“, sagte Hansrudi Lenz, BWL-Professor an der Uni Würzburg, dem Handelsblatt.

Denn bei den Konten in Asien handelt es sich zweifelsfrei um ein bedeutsames Risiko und ein sogenanntes Key Audit Matter, bei dem ein Abschlussprüfer besonders sorgfältig vorgehen muss. Die Prüfungsnorm 302 lässt nur wenige Ausnahmen zu. EY wollte sich dazu am Dienstag nicht äußern.

Die Bewertung dieser Frage dürfte im Zentrum der anstehenden rechtlichen Auseinandersetzung zwischen EY und den Klägerkanzleien stehen – und auch in der Untersuchung durch die Wirtschaftsprüferaufsicht Apas.

Dass nun auch die Kanzlei Tilp die Abschlussprüfer in die Schadensersatzklage einbezieht, ist ein logischer Schritt. Nach dem Insolvenzantrag von Wirecard ist fraglich, was für die Kläger dort noch zu holen ist. EY hingegen verfügt über eine gut gefüllte Kasse etwa für einen außergerichtlichen Vergleich, auf den die Kanzleien spekulieren dürften.