Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.772,85
    +86,25 (+0,46%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.085,08
    +30,67 (+0,61%)
     
  • Dow Jones 30

    39.512,84
    +125,08 (+0,32%)
     
  • Gold

    2.366,90
    +26,60 (+1,14%)
     
  • EUR/USD

    1,0772
    -0,0012 (-0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    56.489,59
    -1.770,59 (-3,04%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.262,02
    -95,99 (-7,07%)
     
  • Öl (Brent)

    78,20
    -1,06 (-1,34%)
     
  • MDAX

    26.743,87
    +34,97 (+0,13%)
     
  • TecDAX

    3.404,04
    +19,74 (+0,58%)
     
  • SDAX

    14.837,44
    +55,61 (+0,38%)
     
  • Nikkei 225

    38.229,11
    +155,13 (+0,41%)
     
  • FTSE 100

    8.433,76
    +52,41 (+0,63%)
     
  • CAC 40

    8.219,14
    +31,49 (+0,38%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.340,87
    -5,40 (-0,03%)
     

Weg für Medienstaatsvertrag frei - letzter Landtag stimmt zu

SCHWERIN (dpa-AFX) - Der neue Medienstaatsvertrag in Deutschland mit Regeln für Rundfunk und Online-Plattformen kann in Kraft treten. Als letztes Bundesland stimmte der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern am Mittwoch zu.

Der Medienstaatsvertrag soll den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ersetzen, der die Regeln für den Rundfunk festlegt. Das Neue: Er gilt auch für Online-Plattformen wie Smart-TVs, also TV-Geräte mit Internetzugang und Benutzeroberflächen, sowie für soziale Medien und Plattformen wie Suchmaschinen, die Medieninhalte bereitstellen, sie aber nicht selbst produzieren. Die Medienwelt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert, mit der digitalen Transformation haben diese Akteure eine größer werdende Bedeutung bekommen - als sogenannte Türöffner von Medieninhalten.

Zu den Regeln zählt dann zum Beispiel dies: Internet-Plattformen sollen transparent machen, nach welchen Algorithmen sie Medieninhalte zeigen. Mit dem neuen Medienstaatsvertrag wollen die Bundesländer erreichen, dass Inhalte gleichberechtigt zugänglich sind. Plattformen dürfen also bestimmte Inhalte nicht ohne gerechtfertigten Grund in den Hintergrund rücken.

Der Medienstaatsvertrag regelt nicht die Höhe des Rundfunkbeitrags, das ist in einem anderen Staatsvertrag festgelegt. Darüber wird der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns nach bisheriger Planung voraussichtlich im Dezember entscheiden.