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Bei vielen Eltern kommt der Kinderbonus nicht an

Der Koalitionsausschuss will Eltern erneut einen Kinderbonus zahlen, 150 Euro pro Kind. Schon im Mai könnte das Geld fließen. Doch auch diesmal werden Gutverdiener dabei leer ausgehen – und zwar ab diesen Einkommen.

 Foto: dpa
Foto: dpa

Es ist eine Art Revival: Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, dass Eltern in der Coronapandemie erneut eine Extrazahlung beim Kindergeld bekommen sollen. Diesmal sind es 150 Euro pro Kind, einmalig. Das Geld soll offenbar im Mai fließen, wie das Handelsblatt unter Berufung auf einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums berichtete. Wie im Vorjahr wird es mit der Ersparnis aus dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet. Die Folge: Längst nicht bei allen Eltern kommt das Geld wirklich an. Das war auch bei den 300 Euro Kinderbonus im vergangenen Jahr so.

Gutverdiener gehen leer aus. Denn sie profitieren bereits jetzt stärker vom Kinderfreibetrag. Dieses Jahr beträgt er 8388 Euro pro Kind. „Dies ist ein festgelegter Betrag, den Eltern pro Kind und Jahr verdienen dürfen, ohne dass dafür Steuer anfällt. Der Kinderfreibetrag wird nicht wie das Kindergeld ausbezahlt, sondern am Ende des Jahres vom zu versteuernden Jahreseinkommen abgezogen“, sagt Daniel Schollenberger, Steuerexperte beim Fachportal Steuertipps.de.

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Alle Eltern haben grundsätzlich Anspruch auf den Kinderfreibetrag, bis zur Volljährigkeit des Kindes. Bei Ausbildung oder Studium wird er bis maximal 25 Jahre gewährt, so wie das Kindergeld auch.

Doch beide Vorteile gibt es nicht parallel. Sie werden miteinander verrechnet. Dabei gilt: Das Kindergeld, dieses Jahr beim ersten Kind 219 Euro pro Monat, gibt es auf jeden Fall. Nur wenn die steuerliche Ersparnis aus dem Kinderfreibetrag größer ist, gibt es die Differenz zwischen dieser Ersparnis und dem bereits ausgezahlten Kindergeld noch zusätzlich, nach Abgabe der Steuererklärung.

Steuerexperte Schollenberger skizziert einen fiktiven Beispielfall: Maria und Roman sind frisch gebackene Eltern. Ihr kleiner Sohn heißt Noah. Gemeinsam haben sie ein zu versteuerndes, jährliches Bruttoeinkommen von 80.000 Euro und müssen davon etwa 16.904 Euro Steuern zahlen. Zieht man den Freibetrag der beiden, also 8.388 Euro, von den 80.000 Euro Jahreseinkommen ab, erhält man ein zu versteuerndes Einkommen von 71.612 Euro. Auf dieses geringere Einkommen fallen logischerweise auch weniger Steuern an, in dem Fall etwa 14.062 Euro.

Bis 75.000 Jahreseinkommen kommt Bonus an

Ohne den Kinderfreibetrag hätten sie 16.904 Euro an Steuern zahlen müssen. Mit Kinderfreibetrag sind es nur 14.062 Euro. Die Differenz – also die tatsächliche Entlastung aus dem Kinderfreibetrag – beträgt 2842 Euro. An Kindergeld bekommen die Eltern monatlich 219 Euro, plus einmalig 150 Euro Kinderbonus. Das ergibt in Summe 2778 Euro. Dieser Betrag ist also niedriger als die steuerliche Entlastung aus dem Kinderfreibetrag. „Am Beispiel der beiden jungen Eltern zeigt sich, dass Maria und Roman mit dem Kinderfreibetrag im Jahr über 64 Euro mehr an steuerfreiem Geld zur Verfügung stehen, als es mit dem Kindergeld und Kinderbonus der Fall wäre“, sagt Schollenberger. Damit bringt den beiden der Kinderbonus faktisch nichts, weil sie mit und ohne Kinderbonus steuerlich stärker entlastet werden als die Summe an Kindergeld.

Im Ergebnis heißt das: Eheleute profitieren nur bis zu einem gemeinsamen Bruttojahreseinkommen von etwa 75.000 Euro im Jahr zumindest teilweise vom neuen Kinderbonus, bei Alleinerziehenden liegt die Grenze bei einem jährlichen Einkommen von 37.500 Euro. Die genannten Werte beziehen sich dabei auf das zu versteuernde Bruttoeinkommen. Durch die steuerliche Berücksichtigung von Renten- und Krankenversicherungsbeiträgen kann die genaue Bruttogrenze individuell noch etwas höher liegen. Geringverdiener profitieren übrigens vom Kinderbonus. Denn er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet, sodass er bei Hartz-IV-Beziehern ungeschmälert ankommt.

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