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Verwaltungsgericht prüft Kostenbeteiligung an Corona-Rückholflügen

BERLIN (dpa-AFX) - Die bislang größte Rückholaktion in der Geschichte der Bundesrepublik beschäftigt am Freitag (10.30 Uhr) das Verwaltungsgericht Berlin. Anhand von zwei beispielhaften Klagen wollen die Richter prüfen, ob eine Kostenbeteiligung an den von der Bundesregierung organisierten Rückflügen wegen der weltweiten Corona-Pandemie rechtens ist. Insgesamt wehren sich nach Gerichtsangaben etwa 140 Touristen, die im Frühjahr 2020 auf freiwilliger Basis nach Deutschland geholt worden sind, gegen eine Zahlung. Eine Entscheidung des Gerichts könnte nach Angaben einer Sprecherin noch am selben Tag folgen.

Das Auswärtige Amt hatte ab dem 18. März 2020 für Individualreisende und andere Rückkehrwillige Maschinen gechartert. Etwa 67 000 Menschen wurden bei rund 270 Flügen zurückgebracht. Nach Gerichtsangaben beziffert der Bund die Kosten hierfür auf etwa 95 Millionen Euro. Die Rückkehrer wurden später zur Kasse gebeten. Sie sollen knapp 40 Prozent der Kosten selbst übernehmen.