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Verstöße gegen Elektro-Abfragepflicht - Umwelthilfe mahnt Händler

BERLIN (dpa-AFX) -Viele Online-Händler fragen die Kundschaft nach Beobachtung der Deutschen Umwelthilfe beim Kauf von Neugeräten nicht, ob sie ein ähnliches Altgerät kostenlos abgeben möchte. Die Umwelthilfe geht deshalb juristisch gegen mehrere Online-Händler vor, die gegen die Abfragepflicht verstoßen haben sollen. Das bremse die Wiederverwendung oder das Recycling von ausgedienten Elektrogeräten aus, teilte die Umwelthilfe am Montag mit.

Die Abfragepflicht gilt seit dem 1. Januar 2022 und besagt, dass Händler beim Onlinekauf eines neuen Gerätes abfragen, ob der Käufer ein ähnliches Altgerät abgeben möchte. Die Geräte müssen dann kostenlos vom Händler abgeholt werden.

Demnach verstoßen 14 von 23 überprüften Onlinehändlern gegen die Abfragepflicht, darunter Möbelhäuser, Elektronikhersteller und Baumärkte. "Das ist ein katastrophales Ergebnis. (...) Solange die Menschen nicht klar und transparent über ihre Rechte und Möglichkeiten zur sachgemäßen Entsorgung von Elektroaltgeräten informiert werden, wird die deutsche Sammelquote mit nur 39 Prozent weiterhin auf einem beschämend niedrigen Niveau verharren", sagte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Die Umwelthilfe hat nach eigenen Angaben Unterlassungserklärungen an die Betroffenen Händler verschickt.