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Urteil zu Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte erwartet

ERFURT (dpa-AFX) - Mit der Bezahlung ausländischer Pflegekräfte in Deutschland beschäftigt sich am Donnerstag (10.30 Uhr) das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Erwartet wird eine grundsätzliche Entscheidung darüber, ob aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmern der deutsche Mindestlohn zusteht. Den Präzedenzfall liefert eine Frau aus Bulgarien, die von einer Firma ihres Landes nach Deutschland vermittelt wurde, um eine 90 Jahre alte Seniorin in deren Wohnung zu pflegen. Viele Tausend ausländische Altenpflegerinnen und Haushaltshilfen sind in deutschen Haushalten im Einsatz.

Die Klägerin fordert von der bulgarischen Firma Lohn-Nachzahlungen nach dem deutschen Mindestlohngesetz. Ihr Vertrag sah eine Arbeitszeit von sechs Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich vor. Sie habe jedoch 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche gearbeitet oder sei in Bereitschaft gewesen, erklärte die Klägerin. Für sieben Monte verlangt sie eine Zahlung von fast 43 000 Euro abzüglich bereits gezahlter knapp 7000 Euro netto. Das Arbeitsgericht hatte ihrer Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sprach der Bulgarin Mindestlohn für 21 Stunden pro Kalendertag zu.