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Urlaub trotz Brexit: Was sich für Reisende nach London&Co ändert

Kommt der Brexit wirklich, und wenn ja, wie? Auch bei vielen Großbritannien-Urlaubern sorgen die politischen Wirren für Unsicherheit. (Bild: Getty)
Kommt der Brexit wirklich, und wenn ja, wie? Auch bei vielen Großbritannien-Urlaubern sorgen die politischen Wirren für Unsicherheit. (Bild: Getty)

Die Bundesregierung lobt den aktuellen Brexit-Deal und hofft auf die Zustimmung in London – doch nach wie vor ist das Ergebnis offen. Das gilt auch für all jene, die in nächster Zeit einen Urlaub in Großbritannien planen. Die wichtigsten Fragen und Antworten für alle, die in nächster Zeit einen Urlaub in London & Co planen.

Mit dem bevorstehenden Brexit werden sich auch die Rechte von Reisenden nach Großbritannien ändern. Besonders ein „harter Brexit“ ohne Deal hätte schon bald Auswirkungen für den nächsten Städtetrip nach London. Die Verbraucherzentrale hat deshalb mögliche Konsequenzen eines Brexits ohne Deal vorgestellt.

Am 29. März 2019 ist zwar der Stichtag für einen Austritt – aber ob bis dahin eine Entscheidung fällt, ist noch nicht sicher. Ein “No-Deal-Brexit” wäre dabei wohl für alle Beteiligten die schlechteste Option. Dann wäre von einem Tag auf den anderen nichts mehr wie vorher. Doch selbst im Falle eines harten Brexits muss der langersehnte Urlaub in UK keinesfalls ausfallen. Reisende sollten sich jedoch umfassend über etwaige Änderungen informieren.

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Brauche ich nach dem Brexit ein Visum?
Ob EU-Bürger nach einem harten Brexit ein Visum für Großbritannien benötigen werden, ist laut Verbraucherzentrale noch unklar. Die EU-Kommission hat der britischen Regierung vorgeschlagen, dass britische Bürger bis zu 90 Tagen ohne Visum in die EU reisen dürfen – wenn dasselbe umgekehrt auch für EU-Bürger in Großbritannien gilt. Eine Antwort steht aus.

Bisher benötigen EU-Bürger für die Einreise nach Großbritannien einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ob man in Zukunft zwingend einen Reisepass brauchen wird, ist noch unklar. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich vor Antritt der Reise beim Auswärtigen Amt zu erkundigen, wie der Grenzübertritt geregelt ist.

Gilt meine Krankenversicherung bei Großbritannienreisen?
Die Europäische Krankenversicherungskarte wird in Großbritannien nach einem Austritt aus der EU nicht mehr gültig sein. Reisende müssen deshalb vor der Reise die Bedingungen für die Erstattung von Kosten für medizinische Notfälle in Nicht-EU-Ländern bei Ihrer Krankenversicherung checken. Die Verbaucherzentrale rät, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Diese springt außerhalb der EU ein, wenn Reisende krank werden und übernimmt unabhängig vom Reiseziel viele Kosten, die von Krankenkasse nicht gedeckt werden.

Wieviel Zölle muss ich zahlen?
Wieviel Souvenirs meiner London-Shopping-Tour darf ich nach einem Brexit noch ohne Kosten mitnehmen? Auch diese Frage stellen sich viele Menschen, die eine Reise nach UK geplant haben. Sobald Großbritannien kein EU-Land mehr ist und es keine eigene Regelung für den Warenverkehr gibt, werden an der Grenze Zölle fällig. Mit dem Schiff und Flugzeug z.B. wären dann laut Verbraucherzentrale viele Waren im Wert von 430 Euro zollfrei, mit dem Auto hingegen nur 300 Euro. Auch mit den großzügigen Freigrenzen, die innerhalb der EU für die Mitnahme von Alkohol oder Zigaretten gelten, wird es nach einem Brexit höchstwahrscheinlich vorbei sein.

Was muss ich bei Flugreisen nach Großbritannien beachten?
Verspätungen oder Flug- Annullierung sind immer ärgerlich. Flugreisende stehen aber nach einem harten Brexit vermutlich erst einmal nicht schlechter da als bisher.

Nach derzeitigem Stand der Verbraucherzentrale sollte es selbst im Falle eines No-Deal-Brexit im Flugbetrieb nicht zu größeren Störungen kommen. In jedem Fall sollte man sich jedoch vor Antritt einer Flugreise bei der Airline erkundigen.

Ürbigens: Wenn Sie Flüge mit einer EU- oder britischen Fluglinie von oder nach Großbritannien gebucht haben, kommen Sie auch nach einem möglichen Brexit automatisch in den Genuss aller EU-Fluggastrechte. Anders sieht es aus, wenn Sie mit einer britischen Fluggesellschaft in Großbritannien starten – dann gelten für Sie nach einem harten Brexit nur die britischen Fluggastrechte., die derzeit den EU-Regeln gleichen. Großbritannien kann sie für die Zukunft aber verändern.

Inwieweit sind Zug- und Busreisen vom Brexit betroffen?
Auch für den Zug- und Busverkehr hat die EU Notfallpläne ausgearbeitet, damit der Zugverkehr zwischen der EU und Großbritannien nach einem harten Brexit nicht eingestellt werden muss. Aber auch hier gilt: Eine Garantie dafür, dass ausnahmslos alle Züge fahren können, ist das nicht. Erkundigen Sie sich vor Abreise bei Ihrem Bahn- oder Busunternehmen. Auf dem Abschnitt Ihrer Reise, der durch EU-Länder verläuft, schützen Sie bei Verspätungen und Ausfällen die EU-Fahrgastrechte. Für den Reiseabschnitt in Großbritannien gelten die entsprechenden britischen Rechte. Bei Bahnreisen innerhalb von Großbritannien gelten ebenfalls ausschließlich die britischen Fahrgastrechte – auch dann, wenn Sie das Ticket in der EU gekauft haben.

Was müssen Autoreisende beachten?
Die Verbraucherzentrale rät Autofahrern, die nach dem Brexit eine Reise nach Großbritannien planen, ihre Versicherung zu kontaktieren. Deckt Ihre Police eine Fahrt nach Großbritannien ab? Je nach dem, ob Sie mit einer Fähre von einem EU- oder britischen Hafen übersetzen, gelten die EU- oder UK-Fahrgastrechte. Dabei ist es wie im Falle der Flüge: Falls Sie mit einer britischen Gesellschaft fahren und von einem britischen Hafen starten, gilt der Schutz durch die britischen Fahrgastrechte. Diese Rechte sind vorerst mit denen der EU identisch, können zukünftig aber von den EU-Fahrgastrechten abweichen. Der EU-Führerschein ist in Großbritannien gültig.

Was muss ich bezüglich Roaming, Telefonieren und Surfen wissen?
Telefonieren, SMS und im Internet surfen – all das darf seit Mitte 2017 in der EU nicht mehr kosten als daheim. Mit dem Brexit droht das für Großbritannien zu kippen. Mobilfunkanbieter könnten von Reisenden nach Großbritannien für die Handynutzung vor Ort dann wieder Aufpreise verlangen. Welche Anbieter im Falle eines harten Brexits ab dem 29. März wieder Aufschläge kassieren, ist derzeit unklar. Die Verbraucherzentrale rät daher allen Reisenden, sich kurz vor der Reise bei Ihrem Anbieter zu erkundigen und im Zweifelsfall die mobilen Daten zu deaktivieren und das Handy möglichst wengi oder mit Wlan-Verbindung zu nutzen.

Drohen bei einer Zahlung per Kreditkarte Zusatzkosten?
Wer die Kreditkarte im Ausland zückt, ist oft unsicher, ob Zusatzkosten anfallen könnten. In Großbritannien sollten laut Verbraucherzentrale jedoch auch im Falle eines harten Brexits keine zusätzlichen Kosten anfallen, da Großbritannien weiterhin ebenso wie die EU Gebührenaufschläge für die Nutzung von Kreditkarten verbieten wird. Wer sichergehen will, prüft aber am besten die von Ihrer Bank bereitgestellten Informationen zu Zahlungsbedingungen im Ausland.

Wird mein gebuchter Urlaub eigentlich teurer?
Das ist nicht zu erwarten. Laut Verbraucherzentrale könnte ein Urlaub in Großbritannien nach einem Brexit sogar günstiger werden. Nämlich dann, wenn das Pfund gegenüber dem Euro im Wert fällt. Kostet ein Hotel z.B. 500 Pfund, zahlen Sie dafür nach aktuellem Wechselkurs etwa 580 Euro. Das gilt natürlich nicht für bereits im Voraus getätigte Zahlungen. Große Sprünge seien allerdings kaum zu erwarten, so die Verbraucherschützer. Auch die Preise für Lebensmittel können laut Verbraucherzentrale nach einem harten Brexit schwanken.

Fazit: Auch im Falle eines No-Deal-Brexit steht einer Reise über den Ärmelkanal nichts im Weg. Urlauber sollten sich jedoch vor Reiseantritt umfassend informieren, ob sie auf ihre gewohnten Rechte vertrauen können.