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Unerwünschte Werbeanrufe: Das rät die Verbraucherzentrale

Zeitschriftenabonnements, Stromverträge, Gewinnspiele – unerwünschte Werbeanrufe sind nicht nur nervig, sondern auch verboten. Kommt bei einem Gespräch ungewollt ein Vertrag zustande, haben Verbraucher oft das Nachsehen. Was dann zu tun ist und wie Sie sich grundsätzlich gegen Telefonwerbung wehren können, erfahren Sie hier.

Anruf mit unbekannter Nummer. (Bild: Getty Images)
Anruf mit unbekannter Nummer. (Bild: Getty Images) (Calvin Chan Wai Meng via Getty Images)

Wenn das Telefon klingelt, schauen viele Menschen erst einmal auf die angezeigte Nummer im Display. Wird dort eine unbekannte oder unterdrückte Rufnummer angezeigt, gehen viele erst gar nicht ran. Denn meist stecken unerwünschte Werbeanrufe dahinter.

Die Anrufer wollen meist Neukunden gewinnen und beispielsweise Strom- und Gasverträge abschließen, Versicherungen verkaufen oder versprechen gute Chancen bei Gewinnspielen. Auch bei Bestandskunden setzen Unternehmen auf das persönliche Gespräch am Telefon, weisen auf Sonderaktionen hin oder melden sich nach einer Kündigung, um Kunden zurückzugewinnen.

Verkaufstaktiken und unlautere Tricks

Dass unerwünschte Werbeanrufe gesetzlich nicht erlaubt sind und sogar mit hohen Bußgeldern belegt werden können, scheint vielen Anbietern egal zu sein. Um möglichst gleich am Telefon einen neuen Vertrag abzuschließen, ist vielen Werbern jedes Mittel recht. "Die Gefahr ist groß, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern durch offensive Verkaufstaktiken und unlautere Tricks am Telefon unliebsame Verträge untergeschoben werden", warnt die Verbraucherzentrale.

WERBUNG

Wer sich von den Anrufern einwickeln lässt, hat oft das Nachsehen. Denn die meisten Verträge, die am Telefon geschlossen werden, seien rechtsgültig, eine anschließende schriftliche Bestätigung sei nicht notwendig. "Ausnahmen gelten nur für Telekommunikations-, Energielieferungs- (Strom, Gas) und Gewinnspielverträge."

Bei Verträgen etwa über Finanzprodukte oder Versicherungen, Zeitungsabonnements oder Nahrungsergänzungsmittel reiche eine mündliche Zustimmung am Telefon. Verbrauchern bleibe dann nur das Widerrufsrecht.

Bußgelder bis zu 300.000 Euro

Grundsätzlich ist Telefonwerbung ohne ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen wettbewerbswidrig und kann von der Bundesnetzagentur mit Strafen bis zu 300.000 Euro belegt werden. Das gelte auch für:

- telefonische Befragungen zur Kundenzufriedenheit,

- Anrufe von Meinungsforschungsinstituten,

- Telefonanrufe zur Ankündigung oder Vereinbarung von Vertreterbesuchen,

- Meinungsumfragen, die mittelbar der Verkaufsförderung dienen,

- Gewinnmitteilungen mit Rückrufaufforderung unter 0900er-Nummern.

Verboten ist es Unternehmen zudem, ihre Bestandskunden zu Werbezwecken ohne ihre Einwilligung anzurufen. "Im Dezember 2022 verhängte die Bundesnetzagentur beispielsweise ein Bußgeld in Höhe von 142.000 Euro gegen ein Call-Center, das im Auftrag eines Telekommunikationsanbieters Verbraucherinnen und Verbraucher anrief, um Produkte und Services zu verkaufen", so die Verbraucherschützer.

Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen

Um unerwünschte Werbeanrufe zu bekämpfen, rät die Verbraucherzentrale dazu, die Anrufer bei der Bundesnetzagentur zu melden. Im Jahr 2022 sind immerhin rund 65.000 Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung dort eingegangen.

Für eine Anzeige reicht es aber nicht, lediglich die Telefonnummer zu übermitteln. Voraussetzung ist, dass ein Telefongespräch zustande gekommen ist, in dem für konkrete Produkte oder Dienstleistungen geworben wurde, die den privaten Bereich betreffen, erklärt die Bundesnetzagentur.

War das der Fall, können Angerufene die Beschwerde entweder online über ein Beschwerdeformular einreichen oder es herunterladen und per Post an die Behörde senden.

Hier geht es zum Formular.

Um Ärger und ungewollte Verträge zu vermeiden, rät die Verbraucherzentrale, grundsätzlich keine Verträge am Telefon abzuschließen. Die eigene Rufnummer sollte nur dann an Unternehmen weitergegeben werden, wenn dies dringend erforderlich sei. Klauseln, die die Speicherung von Daten zu Werbezwecken beinhalten, sollten am besten von vornherein aus Verträgen gestrichen werden.

Weitere Informationen zum Thema "Unerwünschte Telefonwerbung" sowie Beratungsangebote im Fall von ungewollt abgeschlossenen Verträgen finden Sie hier bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

Im Video: Verbraucherzentrale: Jeder Siebte hat sein Konto überzogen