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„Treue-Bonus“ für bis Ende März gebuchte Sommerreisen: Kunden sollen Tui retten

Der Reisekonzern und seine Wettbewerber sind dringend auf Vorauszahlungen angewiesen. Nur so können sie in der Krise ihre Liquidität sicherstellen.

Durch die Coronakrise drohen Liquiditätsengpässe. Foto: dpa
Durch die Coronakrise drohen Liquiditätsengpässe. Foto: dpa

Urlaubern, die bei Tui bis zum 31. März eine Sommerreise buchen, verspricht der Konzern einen „Treue-Bonus“ von 100 Euro.

Das Kalkül: Die Anzahlungen der Kunden, die meist 20 Prozent des gesamten Preises umfassen, sollen für die nötige Liquidität des Urlaubsriesen sorgen. Schließlich kommt sonstiger Geldzufluss in diesen Tagen zum Erliegen, weil Konzernchef Fritz Joussen den Geschäftsbetrieb wegen der Coronakrise bis zum 30. April weitestgehend einstellen ließ.

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Wie dringend Tui und andere Reisekonzerne auf solche Vorauszahlungen angewiesen sind, zeigte der vom Marktführer Mitte Februar vorgelegte Quartalsbericht. Danach verfügte Tui zum letzten Jahreswechsel über einen Finanzmittelbestand von 869 Millionen Euro.

Als „erhaltene touristische Anzahlungen“ wies die Bilanz zu diesem Stichtag jedoch mit 2,86 Milliarden Euro gut das Dreifache aus. Mit anderen Worten: Nur ein Drittel der Reiseanzahlungen fanden sich in der Firmenkasse, zwei Drittel steckten im Geschäft.

Entsprechend fatal träfe es Tui wie auch andere, wenn sie in den kommenden Tagen einen Großteil der Anzahlungen zurückzuüberweisen hätten. Gesetzlich sind sie dazu verpflichtet. Werden bei ihnen gebuchte Reisen storniert, erhalten die Kunden laut Reiserecht binnen zwei Wochen ihr Geld zurück.

Angriff auf die Stornoregeln

Das versuchen die Reiseveranstalter über ihren Lobbyverband DRV nun zu verhindern. Als Tui und FTI Touristik am 16. März meldeten, man werde den Staat um Finanzhilfe bitten, legte der Deutsche Reiseverband bald nach: „Die geltenden Stornoregelungen im deutschen Reiserecht sind für eine derartige Großkrise nicht geeignet“, verkündete Verbandspräsident Norbert Fiebig.

Sollten Beihilfen der Bundesregierung „nicht zeitnah umgesetzt werden“, fügte er hinzu, „müssen die sofortigen Rückzahlungen auf Grundlage der geltenden Stornoregeln umgehend unternehmens- und verbraucherschützend ausgesetzt oder durch Reisegutschriften ersetzt werden“. Dafür benötige die Reisewirtschaft die Unterstützung der Politik.

Die findet sich – wohl auch, weil der DRV für seine Mitglieder ein Muster-Beschwerdeschreiben an maßgebliche Politiker ins Internet stellte – vor allem in Kreisen des CDU-geführten Bundeswirtschaftsministeriums. Zu den Befürwortern der Zwangsgutschriften zählt dort insbesondere der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Thomas Bareiß (CDU).

Bei stornierten Flügen und Pauschalreisen sollen Kunden nach seinem Vorschlag künftig Gutscheine erhalten anstelle von Erstattungen. Damit könnten Airlines und Urlaubsveranstalter in der Coronakrise vor Liquiditätsengpässen bewahrt werden, rechtfertigte Bareiß den Vorstoß gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.

Gegenwind kommt allerdings aus dem SPD-geführten Justizministerium von Christine Lambrecht, das auch für den Verbraucherschutz zuständig ist. Dort ist man sich mit den Verbraucherschutzverbänden einig, dass die Anzahlungen – wie vom Gesetz vorgesehen – den Buchungskunden zurückgezahlt werden müssen.

Fragwürdig sind die Gutscheine schon deshalb, weil lediglich 110 Millionen Euro per Versicherung bei einem Ausfall gedeckt wären. Allein Tui dürfte von deutschen Kunden rund 800 Millionen Euro in der Kasse haben.

Die Misere scheint auch dem Deutschen Reiseverband bewusst zu sein, weshalb dessen Präsident erneut den Staat zu Hilfe ruft. Berlin solle, fordert Fiebig, für die Reisegutschriften bürgen.