Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 1 Stunde 5 Minute
  • Nikkei 225

    40.003,60
    +263,20 (+0,66%)
     
  • Dow Jones 30

    38.790,43
    +75,63 (+0,20%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.716,40
    -3.323,11 (-5,27%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.103,45
    +130,25 (+0,82%)
     
  • S&P 500

    5.149,42
    +32,33 (+0,63%)
     

„Über den Betrag kann man verhandeln“

Es ist eine filmreife Agenten-Story: Der mutmaßliche Schweizer Spion Daniel M. soll deutsche Finanzbeamte bespitzelt haben. Zum Auftakt der Gerichtsverhandlung in Frankfurt wird klar: Es wird ein kurzer Prozess.

Ein Paket Taschentücher liegt parallel zur vorderen Tischkante. Vor sich breitet Daniel M. Unterlagen aus. Hunderte Blätter, zusammengehalten von einem Papierhefter. Seine Hände zittern ganz leicht, in seinem Gesicht sieht man keine Regung. Seine Verteidiger – drei an der Zahl – begrüßen ihn mit kräftigem Handschlag. Sie wirken eher wie Daniel M.s persönliche Musketiere. Groß, stark, imposant.

Daniel M. zieht seine Jacke aus und legt sie zusammengefaltet über einen silbernen Rollkoffer. Er setzt sich. Der Mann wirkt eher wie ein Gymnasiallehrer und weniger wie ein Geheimagent. Er trägt ein dunkelrotes, weites Hemd über dunkelblauen Jeans, dazu schwarze Schuhe. Weiße Haare und Bart und eine schwarzgerahmte, rechteckige Brille, die in seiner Hemdtasche steckt. Die Schultern lässt er etwas nach vorne hängen.

Zu seiner Linken sitzen nun seine Verteidiger Robert Kain und Thomas Koblenzer, rechts sein Anwalt Hannes Linke. Ein kurzer Blick nach links, wo die Presse und die Zuschauer sitzen. Beim Anblick der drei Frauen in der ersten Reihe des Zuschauerblocks kommt ein kurzes Lächeln über die Lippen des Angeklagten. Ein stiller Gruß an seine beiden Töchter und die Lebensgefährtin.

Daniel M. startet heute in den ersten von 20 angesetzten Prozesstagen vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main. Er soll zwischen Juli 2011 und Februar 2015 für den Schweizer Nachrichtendienst des Bundes (NDB) deutsche Steuerfahnder und die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen ausspioniert haben. M. wurde aufgetragen, Profile deutscher Steuerfahnder zu vervollständigen. Vor Gericht wird das als „Sudoku“ bezeichnet. Die Schweiz soll anhand dieser Profile deutsche Steuerfahnder ausfindig gemacht haben, die am Ankauf von Bankdaten beteiligt gewesen sein sollen.

WERBUNG

Nordrhein-Westfalen hatte in der Vergangenheit immer wieder Daten-CDs in der Schweiz gekauft, um an Namen von möglichen Steuerbetrügern zu kommen. Dadurch nahm das Land nach Angaben des Finanzministers 1,8 Milliarden Euro an Steuernachzahlungen und Geldbußen ein. In der Schweiz galt dieses Geschäft als Anstiftung zum Datenraub bei Schweizer Banken. Mit Daniel M. wollten sich die Eidgenossen wehren.

Nun sitzt der mutmaßliche Spion vor Gericht. Zu Beginn werden die Personalien geprüft. Daniel M. nennt seine Adresse. „Ui-Ui-Ui“ sagt der Richter. Er habe eine ganz andere Adresse in der Anklageschrift vorliegen. „Beziehungsstatus: verheiratet“. „Getrennt!“ wirft Daniel M. ein. Der Richter erwidert: „Aber noch verheiratet?“. M.: „Ja“. Auch bei der Anzahl der Kinder kommt der Richter ins Straucheln. „Eine, nein zwei Töchter“. „Zwei“, sagt Daniel M.

Daniel M. ist Ex-Polizist. Nach seiner Polizeikarriere war er bei der Schweizer Bank UBS im Bereich „Interner Ermittlungsdienst“ und „Konzernsicherheit“ tätig. Dann gründete er sein eigenes Unternehmen in der Schweiz, in dem er „investigative und beratende Sicherheitsleistungen“ anbot. Zudem war er als leitender Mitarbeiter in der Firma „KDM Sicherheitsconsulting“ ausgewiesen.

Vom Schweizer Geheimdienst bekam Daniel M. bekam über einen Zeitraum von mindestens fünf Monaten eine monatliche Pauschalzahlung in Höhe von 3.000 Schweizer Franken – bar auf die Hand. 10.000 Euro flossen obendrein für den Sudoku-Auftrag.

Viel schwerer als die Tatsache, dass Daniel M. Daten über deutsche Steuerfahnder an den Schweizer Geheimdienst verkauft hat, wiegt der Vorwurf, dass M. eine männliche Person als Quelle in die Finanzverwaltung NRW eingeschleust haben soll. Bis heute ist die Identität dieser Quelle unklar. M. bestreitet inzwischen die Existenz eines solchen Maulwurfs. Weder habe er einen solchen installiert, noch es versucht. Er habe sich damit in der Schweiz nur wichtigmachen wollen.

Trotzdem floss für den Maulwurf-Auftrag viel Geld. 90.000 Euro sollte M. erhalten, 60.000 Euro verließen auch die Konten des Schweizer Geheimdienstes. Jeweils 10.000 Euro davon waren für M. und einen Geschäftspartner vorgesehen, die anderen 40.000 sollten als „Motivationszahlungen“ an unbekannte Dritte gehen. Der größte Teil des Geldes ist verschwunden.

Der Richter gibt zu Protokoll, dass die Verteidigung im Vorfeld der Verhandlung versucht habe, ein Zusammenkommen mit dem Richter zu arrangieren. Darin hätte es wohl auch um eine außergerichtliche Einigung gehen sollen. Dieses Gespräch konnte jedoch aufgrund von Unpässlichkeiten des Richters nicht stattfinden.


Einigung bei Freiheitsstrafe

Verteidiger Kain ergreift das Wort. Daniel M. wolle aussagen, aber ob man sich denn nicht vorher mal die Zeit nehmen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Gespräch führen wolle. Die Generalbundesanwaltschaft äußert keinerlei Bedenken. Der Richter merkt an, dass er im Nachgang sowieso alles Besprochene der Öffentlichkeit präsentieren werde.

Nach der Unterbrechung, die 20 Minuten länger dauerte als angesetzt, gibt der Richter an, dass es zu keiner Einigung gekommen ist. Die Verteidigung will keine Freiheitsstrafe. Sie hält das Verfahren für „politisch und medial überfrachtet“, gerade im Hinblick auf den „geringen kriminellen Gehalt“ der Anklage. Daniel M. wolle zwar gestehen, er könne aber keinerlei Angaben zur vermeintlichen Quelle in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen machen, weil es keine gäbe. Zudem wäre es „ausgeschlossen“ einen ehemaligen deutschen Beamten mit einer Summe von 90.000 Euro zu bestechen.

Auf Seiten der Generalbundesanwaltschaft werde befürchtet, dass die Verteidigung nur auf eine Verfahrensbeendigung dränge, weil sie die Folgen fürchte. Daniel M. wolle demnach nicht aussagen, um zur Aufklärung der Tatsachen beizutragen, sondern um „fein raus“ zu sein. Das sei aber nicht möglich.

Daniel M. selbst zeigt immer noch keine Regung. Er sieht aufmerksam von einem Sprechenden zum Anderen.

Die Vertreter der Generalbundesanwaltschaft erwidern, dass man über die Länge der Freiheitsstrafe reden könne. Ein Jahr und sechs Monate bis zu zwei Jahren wären möglich. Allerdings nur unter der Bedingung, dass Daniel M. ein Geständnis im Sinne der Anklage ablegt, nachvollziehbare Angaben zur eingeschleusten Quelle macht und eine Bewährungsauflage in Höhe von 50.000 Euro zugunsten der Staatskasse akzeptiert wird. Diese müssen nachweislich und in bar bei der Staatskasse eingezahlt werden. Erst dann könne der Haftbefehl gegen Daniel M. aufgehoben werden.

Der Richter spricht von einer Übereinkunft, was die von der Generalbundesanwaltschaft geforderte Freiheitsstrafe betrifft, bei der Bewährungsauflage sei man sich jedoch uneinig. Die Mindestbedingung des Senats an Daniel M. ist ein glaubhaftes Geständnis und nicht „ein Geständnis um des Geständnis willen“. Zudem müsse M. aufklären was es mit den 90.000 Euro auf sich hat – an wen sie gezahlt wurden und wofür. Das Gleiche gelte für die Angaben zum „Sudoku“ und die Barzahlungen in Höhe von 3.000 Schweizer Franken. Hier müssten Umfang und Hintergrund der Zahlungen benannt werden. Außerdem müsse M. sämtliche Komplizen nennen.

Verteidiger Kain öffnet sein Mikrofon: „Darüber müssen wir uns erst einmal beraten. Schauen, was machbar ist. Grundsätzlich wären wir zu so einer Einigung bereit, aber wir müssen gucken was praktisch umsetzbar ist. Und damit meine ich jetzt nicht speziell die von der Generalbundesanwaltschaft geforderten 50.000 Euro in bar.“

Im Zuschauerraum ist nun deutliches Lachen zu hören. Dann wird weiter gefeilscht. „Über den Betrag kann man verhandeln“, sagt der Richter. Er müsse aber den von M. eingenommenen Betrag – rund 25.000 Euro – übersteigen. Der Angeklagte solle ja nicht mit einem „Plus rausgehen“.

So endet der erste Prozesstag. Bevor Daniel M. abgeführt wird, hat sein Verteidiger eine Bitte. Ob der Angeklagte seine Töchter und seine Lebensgefährtin begrüßen dürfe? Er darf, sagt der Richter. Als nächsten Prozesstag setzt er den 26. Oktober an.