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Streit um Gemeinnützigkeit - Finanzgericht weist Klage von Attac ab

KASSEL/FRANKFURT (dpa-AFX) - Das Frankfurter Finanzamt hat zu Recht dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt. Das entschied am Mittwoch das Hessische Finanzgericht in Kassel. Damit änderten die Richter ihre Entscheidung aus dem Jahr 2016, damals hatten sie der Klage von Attac recht gegeben. Der Vorsitzende Richter machte aber klar, dass die neue Entscheidung nur den engen Vorgaben des Bundesfinanzhofs (BFH) geschuldet ist. Der hatte 2019 das Kasseler Urteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Revision ist zugelassen.

Den Ausschlag für das Kasseler Urteil gaben Forderungen von Attac, unter anderem nach einer 30-Stunden-Woche und gegen Hartz-IV. "Das Gericht ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu dem Ergebnis gekommen, dass zumindest nicht alle Aktionen einem vorrangigen übergeordneten gemeinnützigen Zweck dienten, sondern der Kläger darüber hinaus politische Forderungen aufgestellt hat", sagte der Vorsitzende Richter. Bereits während der Verhandlung äußerte er Kritik an den Vorgaben des Bundesfinanzhofs. Die Entscheidung des BFH sei "mit heißer Nadel" gestrickt gewesen.