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Strafverfahren gegen VW-Chef Diess und Aufsichtsratschef Pötsch eingestellt

VW-Chef Diess und Aufsichtsratschef Pötsch müssen keine Verurteilung mehr fürchten. Für Ex-VW-Chef Martin Winterkorn gibt es aber keine Entwarnung.

VW-Konzernchef Herbert Diess und der Aufsichtsratsvorsitzende Hans Dieter Pötsch müssen in der Dieselaffäre keine Verurteilung mehr fürchten. Wie der Wolfsburger Autohersteller am Dienstagabend bestätigte, wird das Strafverfahren gegen die beiden Automanager gegen die Zahlung einer Geldauflage in Millionenhöhe eingestellt. Sowohl Diess als auch Pötsch vermeiden damit einen langwierigen Prozess und gelten damit auch nicht als vorbestraft.

Diess und Pötsch waren im Herbst vergangenen Jahres von der Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen des Verdachts der Marktmanipulation im Zusammenhang mit dem Dieselskandal angeklagt worden. Beide Manager hätten demnach die Volkswagen-Aktionäre zu spät über die drohenden Milliardenstrafen informiert, obwohl es Mitte 2015 im Unternehmen schon frühzeitig ausreichend Erkenntnisse über das in den USA drohende Dieselverfahren gegeben habe.

Pötsch und Diess haben diesem Anklagepunkt über ihre Anwälte immer mit allem Nachdruck widersprochen. Die Anteilseigner seien rechtzeitig informiert worden, neue Erkenntnisse seien nicht zurückgehalten worden. Das Ausmaß der Dieselaffäre sei erst im Herbst 2015 nach und nach erkennbar gewesen.

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Diesen rechtlichen Standpunkt hat auch der Wolfsburger Konzern immer vertreten und sich schützend vor die beiden angeklagten Manager gestellt. Volkswagen übernimmt deshalb auch die Geldauflage, die Diess und Pötsch an die Staatskasse abführen müssen. Für beide Manager beträgt die Geldauflage jeweils 4,5 Millionen Euro.

„Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG begrüßt die Einstellung des Verfahrens durch das Landgericht Braunschweig gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch und den Vorstandsvorsitzenden Herbert Diess“, hieß es am Abend in einer Erklärung des Wolfsburger Konzerns.

Sowohl bei der Anklageerhebung im September 2019 als auch heute habe der strafrechtliche Berater des Unternehmens klargestellt, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen Pötsch und Diess nicht begründet seien. Diess und Pötsch hätten auch zivilrechtlich keine Pflichten gegenüber dem Konzern verletzt, so Volkswagen in seiner Stellungnahme.

Verfahren gegen Winterkorn nicht eingestellt

Der heutige Konzernchef Diess war im Sommer 2015 Chef der Marke Volkswagen, der aktuelle Aufsichtsratsvorsitzende Pötsch saß damals im Konzernvorstand und war verantwortlich für das Finanzressort. Das „Manager-Magazin“ hatte zuerst über die Einstellung des Verfahrens berichtet. Der Aufsichtsrat begrüße es, dass Diess und Pötsch die Möglichkeit zur Verfahrenseinstellung angenommen hätten.

Wegen des Verdachts der Marktmanipulation war auch Martin Winterkorn von der Staatsanwaltschaft Braunschweig angeklagt worden. Der Manager war bei der Aufdeckung des Dieselskandals im Herbst 2015 Vorstandsvorsitzender von Volkswagen. Wie dazu aus Konzernkreisen verlautete, ist das Verfahren gegen Winterkorn nicht eingestellt worden.

Die Braunschweiger Staatsanwälte ermitteln gegen Winterkorn auch zusätzlich wegen Betrugsverdachts. Die Ermittler haben deshalb ein weiteres Mal Anklage gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden von Volkswagen erhoben. Winterkorn solle schon sehr früh von den Dieselmanipulationen erfahren und deshalb eine aktivere Rolle dabei gespielt haben, vermuteten die Staatsanwälte. Der Ex-Konzernchef hat diese Anschuldigungen immer vehement zurückgewiesen.

Für den Volkswagen-Konzern ist die Einstellung der Verfahren gegen Diess und Pötsch eine wichtige Entscheidung. Eine strafrechtliche Verantwortung hatte Volkswagen nur in den USA übernommen, nicht aber in Deutschland und Europa. Hierzulande, so lautete die Argumentation des Wolfsburger Konzerns stets, habe es keine strafrechtlichen Vergehen durch die Dieselmanipulationen gegeben.

Da jetzt zumindest zwei Topmanager des Konzerns frei von strafrechtlicher Verantwortung sind, rücken auch zusätzliche zivilrechtliche Konsequenzen für Volkswagen in weitere Ferne. Die Einstellung der Verfahren gegen Diess und Pötsch stärkt die Position von Volkswagen im Kapitalmarktverfahren vor dem Landgericht in Braunschweig. Dort versuchen VW-Aktionäre, Schadensersatz in Milliardenhöhe einzuklagen, weil sie vom Konzern zu spät über die drohenden Diesellasten informiert worden seien.

Für den aktuellen VW-Aufsichtsratsvorsitzenden Pötsch ist die rechtliche Aufarbeitung des Dieselskandals damit allerdings noch nicht beendet. Bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart läuft ein weiteres Verfahren wegen des Verdachts der Marktmanipulation.

Ausgangspunkt ist dort die börsennotierte Familienholding Porsche SE, in der die Eigentümerfamilien Porsche und Piëch ihre Anteile am Volkswagen-Konzern gebündelt haben. VW ist der wesentliche Kern der Porsche SE. Alle wesentlichen unternehmerischen Entwicklungen in Wolfsburg schlagen sofort bei der Familienholding durch, also auch der Dieselskandal.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart geht nun dem Verdacht nach, dass die Porsche SE ihre Aktionäre ebenfalls zu spät über den drohenden Dieselskandal informiert haben könnte. VW-Vorstände gehören auch häufig dem Vorstand der Porsche SE an. Im Spätsommer 2015 waren das unter anderem Winterkorn und Pötsch. Gegen sie hat die Staatsanwaltschaft ebenfalls ein Verfahren wegen des Verdachts der Marktmanipulation eröffnet.

In München drohen früheren Audi-Managern zudem strafrechtliche Konsequenzen wegen des Dieselskandals. Dort hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Ex-Audi-Chef Rupert Stadler und den früheren Entwicklungsvorstand Wolfgang Hatz wegen Betrugs erhoben.