Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.417,55
    +118,83 (+0,65%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.862,50
    +51,22 (+1,06%)
     
  • Dow Jones 30

    40.589,34
    +654,27 (+1,64%)
     
  • Gold

    2.385,70
    +32,20 (+1,37%)
     
  • EUR/USD

    1,0858
    +0,0008 (+0,08%)
     
  • Bitcoin EUR

    62.608,86
    +164,22 (+0,26%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.383,24
    +52,63 (+3,96%)
     
  • Öl (Brent)

    76,44
    -1,84 (-2,35%)
     
  • MDAX

    25.116,62
    +165,48 (+0,66%)
     
  • TecDAX

    3.333,28
    +32,09 (+0,97%)
     
  • SDAX

    14.134,04
    +101,78 (+0,73%)
     
  • Nikkei 225

    37.667,41
    -202,10 (-0,53%)
     
  • FTSE 100

    8.285,71
    +99,36 (+1,21%)
     
  • CAC 40

    7.517,68
    +90,66 (+1,22%)
     
  • Nasdaq Compositive

    17.357,88
    +176,16 (+1,03%)
     

Sparkassen müssen Zinsen nachzahlen - Bafin begrüßt Entscheidung

(Bloomberg) -- Die Bafin hat die gestrigen Urteile des Bundesgerichtshofs zur Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen begrüßt. Es handele sich um eine “wichtige Klarstellung für den kollektiven Verbraucherschutz“, erklärte die Finanzaufsicht am Dienstagabend. Sie werde die Urteilsgründe auswerten und prüfen, ob sie als Aufsicht weitere Maßnahmen ergreife.

Weitere Artikel von Bloomberg auf Deutsch:

Das Gericht hat in seinen Entscheidungen erstmals einen Referenzzinssatz für die Nachberechnung von Zinsen bei langfristigen Prämiensparverträgen mit einer unwirksamen Zinsanpassungsklausel festgelegt. Dieser Satz orientiert sich an den Umlaufsrenditen inländischer Bundeswertpapiere mit Restlaufzeiten von acht bis 15 Jahren. Viele Kreditinstitute müssen nun wohl Zinsen nachzahlen.

WERBUNG

Ein Prämiensparvertrag ist eine langfristige Sparform mit variabler Verzinsung und gleichbleibender Sparleistung, die in Deutschland lange sehr populär war und vor allem auch von vielen Sparkassen angeboten wurde.

Kunden erhalten bei diesem Produkt zusätzlich zum Zins eine Prämie, die meist nach der Vertragslaufzeit gestaffelt ist. Bei den betroffenen Sparverträgen haben viele Banken Zinsanpassungsklauseln verwendet, die ihnen einräumten, die vertraglich vorgesehene Verzinsung einseitig zu ändern. Diese Praxis hatte der BGH schon im Jahr 2004 für unwirksam erklärt.

Früheren Angaben zufolge hat die Bafin Kenntnis von mindestens 1,1 Millionen Prämiensparverträgen. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband ergeben sich für Sparer Ansprüche, die in der Regel im vierstelligen Bereich liegen dürften.

Die Bafin hatte die Kreditinstitute bereits 2021 per Allgemeinverfügung dazu verpflichtet, Prämiensparer über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren und ihnen entweder eine Zinsnachberechnung zuzusichern oder einen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anzubieten, der die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berücksichtigt.

Die Deutsche Kreditwirtschaft, ein Zusammenschluss großer Bankenverbände, erklärte, dass die Urteile für die Branche mehr Rechtssicherheit bringen dürften. Einzelheiten würden sich aber erst nach Prüfung der noch nicht vorliegenden Urteilsgründe abschließend bewerten lassen.

©2024 Bloomberg L.P.