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Nach Skandalen wie German Property Group und Co.: So will die Bundesregierung Privatanleger schützen

Gläubiger des Münchner Skandalunternehmens P&R Container vor der Olympiahalle in München im Oktober 2018. 54.000 Anleger wurden Opfer der unseriösen Firma.
Gläubiger des Münchner Skandalunternehmens P&R Container vor der Olympiahalle in München im Oktober 2018. 54.000 Anleger wurden Opfer der unseriösen Firma.

Über 20.000 geschädigte Privatanleger wurden um ihr Geld geprellt nach der German Property Group Insolvenz, 54.000 waren es beim P&R Container Skandal. Zuvor sammelte das Windanlage-Unternehmen Prokon knapp 1,45 Milliarden Euro ein und ließ Privatanleger verzweifelt zurück. Nun will die Bundesregierung weitere Schutzmaßnahmen für Privatinvestitionen in einem Gesetz verankern.

An einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss am Montag diskutierten Vertreter von Fondsgesellschaften, der Verbraucherzentrale und der Finanzaufsicht BaFin über das geplante Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes. Die meisten Sachverständigen wünschen sich genau das, was Bundesfinanzminister Olaf Scholz über die Neuausrichtung der Finanzaufsichtsbehörde noch im vergangenen Jahr versprochen hat: „Mehr Biss.“ Doch das Gesetz geht aus ihrer Sicht nicht weit genug.

Mehr Aufsicht und Haftung für Vermittler und Finanzberater

Rechtsanwalt Peter Mattil aus München vertritt seit Jahren Anleger, die Opfer von unseriösen Investitionsangeboten wurden, unter anderem von P&R Container, Prokon oder der German Property Group. Er begrüße zwar das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes, zeige aber weitere Problemfelder auf. „An einigen Stellen fehlt mir die Konsequenz,“ sagt Rechtsanwalt Mattil über den Gesetzentwurf.

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Wenn das Gesetz in Kraft tritt, sollen sachkundige Finanzvermittler und Anlageberater wie eine Art „Schutzinstanz“ für Anleger agieren. Aus Sicht von Rechtsanwalt Peter Mattil wäre es sinnvoll, wenn die BaFin nicht nur Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsunternehmen beaufsichtigt, sondern auch Finanzanlagenvermittler. Diese unterliegen momentan der IHK oder den Gewerbeämtern.

Verbot für die Katze im Sack

Im Mittelpunkt der Diskussion stand das geplante Verbot der sogenannten „Blind Pool“-Konstrukte. Dabei geht es um Investitionen, bei denen die Anlageobjekte nicht von vornherein feststehen. Die Anleger investieren in erster Linie, weil sie dem Fondsmanager oder die Branche vertrauen, für die geworben wird. Nun will das Gesetz solche Anlagen für Privatinvestoren verbieten, denn ohne ausreichende Kenntnisse über das Objekt können Anleger ihre Investition nicht bewerten.

Beim Anlageskandal um das Münchner P&R Container Unternehmen ging es auch um ein solches „Blind Pool“-Konstrukt: Privatanleger investierten in Container, die es am Ende gar nicht gab. Über 54.000 Geschädigte fielen dem Betrug zum Opfer, der über 3,5 Milliarden Euro einsammelte. Auch der Fall German Property Group der Immobilienfirma aus Langenhagen, dem die Gläubiger ein Schneeballsystem vorwerfen, arbeitete mit einem solchen Konstrukt. Das geplante Gesetz mit dem „Blind Pool“-Verbot hätte womöglich diese Fälle verhindert, sagt Mattil.

„Hätte die German Property Group nicht heimlich im Ausland Geld eingesammelt, wären sie schon an dem Blind Pool-Verbot gescheitert,“ sagt Peter Mattil. Denn das geplante Gesetz erlaubt es nicht, dass Anbieter von Vermögensanlagen lediglich für eine Branche werben, ohne ein konkretes Investitionsobjekt zu nennen.

Die Schutzgemeinschaft der deutschen Kapitalanleger e.V. (SdK) hält dieses Verbot für zu weitgehend. Tritt das Verbot in Kraft, würde das auch Venture Capital Fonds betreffen, sagt Vorsitzender Daniel Bauer. Denn bei Risikokapital-Fonds wird das Anlageobjekt regelmäßig erst nach Schließung des Fonds bestimmt wird, so Bauer.

Kontrolleur im Interesse der Anleger bestellen

Für Anbieter von Vermögensanlagen wird laut dem geplanten Gesetz eine zusätzliche Kontrollinstanz bestellt, ein Mittelverwendungskontrolleur, der die Anlagegelder zuerst auf einem Konto sammelt und diese nur dann freigibt, wenn das jeweilige Unternehmen seine Versprechen gegenüber Investoren erfüllen kann.

„Wäre ein persönlich haftender Mittelverwendungskontrolleur dabei gewesen, hätte die German Property Group keine Milliarden verschwenden können,“ erklärt Rechtsanwalt Mattil. Er betont auch, dass der Kontrolleur unabhängig sein muss und die Arbeit sich nicht nur auf das Prüfen der Belege beschränken darf.

Stefan Loipfinger, Herausgeber des Portals Investmentcheck.de, wurde auch als Sachverständiger eingeladen. Er schlug vor, dass der Mittelverwendungskontrolleur seine Erkenntnisse nicht dem Anbieter der Vermögensanlagen präsentiert, sondern den Aufsichtsbehörden. Denn eine solche Position ist nur dann von Bedeutung, wenn potenzielle Ungereimtheiten nicht erst im Nachhinein gemeldet werden.

Ziel des Gesetzes soll sein, den grauen Kapitalmarkt zu regulieren. Doch dafür sind diese Maßnahmen aus Sicht des Juristen Mattil schon jetzt nicht ausreichend. Die neuesten Fälle, die seine Kanzlei beschäftigen, zeigen, wohin die Akteure aus dem grauen Kapitalmarkt ausweichen: in den Bereich der Krypto-Wertpapiere.

„Hierbei werden Anteile aus einem Schiffsfonds, Gold oder einer anderen Vermögensanlage in Form von Tokens verkauft, also in einem Wertpapier umgewandelt,“ erklärt Mattil. „Weil sie oft an Kryptowährungen gebunden sind, gelten diese als Krypto-Wertpapiere und können somit geltende Regulierung umgehen und ein erhöhtes Risiko für Anleger bedeuten.“ Die Blind Pool-Kriterien oder ein Mittelverwendungskontrolleur gilt für solche Krypto-Wertpapiere nicht.