Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.772,85
    +86,25 (+0,46%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.085,08
    +30,67 (+0,61%)
     
  • Dow Jones 30

    39.512,84
    +125,08 (+0,32%)
     
  • Gold

    2.366,90
    +26,60 (+1,14%)
     
  • EUR/USD

    1,0772
    -0,0012 (-0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    56.505,04
    -1.743,84 (-2,99%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.259,40
    -98,61 (-7,26%)
     
  • Öl (Brent)

    78,20
    -1,06 (-1,34%)
     
  • MDAX

    26.743,87
    +34,97 (+0,13%)
     
  • TecDAX

    3.404,04
    +19,74 (+0,58%)
     
  • SDAX

    14.837,44
    +55,61 (+0,38%)
     
  • Nikkei 225

    38.229,11
    +155,13 (+0,41%)
     
  • FTSE 100

    8.433,76
    +52,41 (+0,63%)
     
  • CAC 40

    8.219,14
    +31,49 (+0,38%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.340,87
    -5,40 (-0,03%)
     

Wie sich Schäden durch Blitzschlag versichern lassen

Die Schadensummen nach Einwirkung durch Gewitter sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Das ist der richtige Versicherungsschutz.

Die durchschnittliche Schadensumme stieg in Deutschland im vergangenen Jahr auf 970 Euro pro Blitzeinschlag. Foto: dpa
Die durchschnittliche Schadensumme stieg in Deutschland im vergangenen Jahr auf 970 Euro pro Blitzeinschlag. Foto: dpa

An den 27. Juni erinnern sich viele Bürger im mittelfränkischen Ehingen mit einer Mischung aus Schaudern und Entsetzen. Ein Blitz mit der gewaltigen Stärke von 304.000 Ampere entlud sich nach halb sieben am Abend nahe dem Ort. Die Stärke zweier noch heftigerer Blitze im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen wurde damit zwar nicht erreicht. Dennoch: Ein durchschnittlicher Blitz bringt es auf lediglich rund 20.000 Ampere.

Überall im Land gehen derzeit vor allem abends Hitzegewitter nieder. Auch wenn es laut dem Münchener Blitzmelder Nowcast im Juni wegen der stabilen Wetterlage nur halb so viele Gewitterblitze gab wie im Vorjahr, so ist das für Betroffene kein Trost. Denn für sie ist die durchschnittliche Schadensumme im vergangenen Jahr auf 970 Euro pro Blitzeinschlag gestiegen. Laut dem Branchenverband GDV ist das die höchste Schadensumme seit 1998.

WERBUNG

Gründe dafür gibt es einige: Zum einen ist die technische Ausstattung vieler Haushalte in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Unter dem Oberbegriff Smarthome wurden digitale Heizungs- und Jalousien-Steuerungen verbaut, ebenso elektronische Türöffner und Überwachungssysteme. Kommt es dann zu einem Blitzeinschlag, ist der Schaden durch Überspannung oftmals groß.

Dabei ist kurzzeitig zu viel Spannung im Stromnetz, die elektronische Geräte über den Anschluss an der Steckdose schädigen kann. Zudem wurden in den vergangenen Jahren immer weniger Blitzableiter an Gebäuden eingebaut oder an der Wartung bestehender Systeme gespart.

Für Hausbesitzer sollten die regional oftmals schweren Gewitter derzeit ein Anlass sein, ihren Versicherungsschutz zu kontrollieren, rät der GDV. Grundsätzlich geht es dabei um zwei verschiedene Versicherungen, die Wohngebäude- und die Hausratversicherung. Beide sind keine Pflicht, wie es in früheren Jahren bei der Feuerversicherung für Gebäude der Fall war.

Wer jedoch einen Neubau oder den Kauf einer gebrauchten Immobilie finanziert, bei dem verlangt die Bank in der Regel den Abschluss zumindest der Wohngebäudeversicherung, heißt es beim Versicherer HDI.

Sie übernimmt bei einem Blitzeinschlag die Schäden am Gebäude und an den fest eigebauten Installationen. Also Schäden am Dach und am Mauerwerk oder Überspannungsschäden an der elektrisch einstellbaren Heizung. Aber auch die Kosten für die anschließenden Aufräumarbeiten sowie die Sicherung des Grundstücks werden übernommen, so der GDV.

Schutz auch für Nebengebäude

Für Betroffene ebenfalls interessant: Der Schutz endet nicht am Wohnhaus, sondern erstreckt sich auch auf Nebengebäude, Carports, Garagen, Gartenhäuser, Geräteschuppen oder Zäune. Ersetzt werden gewöhnlich die Kosten von der Reparatur bis hin zu einem Neubau, sollte ein Haus komplett abgebrannt sein. Dann müssen die Überreste des alten Gemäuers abgerissen und teuer entsorgt werden. Auch das übernimmt die Versicherung. Ebenso wie die Übernachtungskosten im Hotel für die Zeit bis zur Fertigstellung des neuen Hauses.

Allerdings gilt dies nicht für Anbauten oder Umbauten, die erst nach Vertragsabschluss errichtet wurden. Wichtig ist es deshalb, dass bauliche Veränderungen dem Versicherer gemeldet werden, sodass die Absicherung stets auf dem neuesten Stand ist. Allerdings sollten Versicherungskunden dann auch davon ausgehen, dass ihre Prämie steigt, denn bauliche Veränderungen führen gewöhnlich auch zu einer Wertsteigerung der Immobilie.

Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat, der sollte ebenfalls darauf achten, dass sie entsprechend abgesichert ist. Je nach Versicherer gelten dabei unterschiedliche Konditionen, gewöhnlich wird ein Zusatzpaket für die Photovoltaikanlage notwendig. Zumal gerade bei bestehenden Häusern eine solche Anlage häufig erst in den vergangenen Jahren im Zuge der energetischen Erneuerung errichtet wurde.

In diesem Zusammenhang empfiehlt sich zudem eine sogenannte Elementarversicherung als zusätzlicher Baustein in der Wohngebäudeversicherung. Sie schützt gegen Schäden durch Überschwemmungen, Starkregen und Hochwasser, die ebenfalls in den vergangenen Jahren in den Sommermonaten häufig aufgetreten sind.

In Baden-Württemberg war eine Elementarversicherung in früheren Jahren Pflicht, deswegen haben dort viele Hausbesitzer diesen Schutz weiter beibehalten. Im bundesdeutschen Schnitt liegt die Quote jedoch nur bei rund 40 Prozent der Haushalte.

Insgesamt entscheidend für eine mögliche Entschädigung nach einem Gewitterschaden ist die vereinbarte Versicherungssumme. Sie sollte den Wert des Hauses realistisch darstellen, heißt es vonseiten des Branchenverbandes GDV. Dafür stellen etliche Versicherer sogenannte Wertermittlungstabellen im Netz zur Verfügung.

Die zweite Police, die neben der Wohngebäudeversicherung bei einem Gewitterschaden einspringt, ist die Hausratversicherung. Der Unterschied zwischen beiden ist einfach erklärt: Die Wohngebäudeversicherung übernimmt das, was mit dem Haus fest verbunden ist. Die Hausratversicherung ist dagegen für bewegliche Gegenstände verantwortlich. Die Bandbreite reicht vom Computer über den Fernseher bis hin zur elektrischen Zahnbürste.

Richtgrößen für Versicherungssumme

Aber auch der Abschluss einer Hausratversicherung ist für Kunden nicht verpflichtend. Wer jedoch das Stadium einer Studentenbude verlassen hat, für den gilt sie als Empfehlung. Zumal durch sie auch Schäden bei Feuer, Wasser und Sturm sowie bei Einbruch abgedeckt sind. Als Richtgröße empfehlen die Assekuranzen hier eine Versicherungssumme abzuschließen, die den Wert pro Quadratmeter auf 600 bis 850 Euro taxiert.

Generell ist es sinnvoll, Wohngebäude und Hausrat beim selben Versicherer abzuschließen. Solche Bündelprodukte bringen in der Regel einen Rabatt für den Kunden. Zudem erleichtern sie im Zweifel die Frage nach der Zuständigkeit. Denn ein durch Überspannung beschädigter Kühlschrank, der fest in eine Einbauküche installiert ist, wird von der Wohngebäudeversicherung übernommen. Steht der Kühlschrank dagegen frei – wie derzeit oft auch als Deko-Objekt -, dann ist die Hausratversicherung im Schadensfall verantwortlich.