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ROUNDUP: Schweiz gibt Endlagerplan für Atomabfälle an deutscher Grenze bekannt

BERN/STUTTGART (dpa-AFX) - Die Schweizer Regierung gibt am kommenden Montag bekannt, wo das Endlager für atomare Abfälle gebaut werden soll. Zur Auswahl stehen drei Standorte in der Nähe der deutschen Grenze zur deutschen Hochrhein-Bodensee-Region: Die Gebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost in den Kantonen Aargau, Zürich und Thurgau. Das Schweizer Bundesamt für Energie überträgt die Pressekonferenz dazu um 09.00 Uhr live.

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hatte 2019 mit den Tiefbohrungen in den drei infrage kommenden Regionen begonnen und das Gestein dort untersucht. Für den aus geologischer Sicht besten Standort sollen dann die Grundzüge des Projekts konkretisiert werden. Ein Baugesuch soll 2024 eingereicht werden. Über die Bewilligung entscheiden Regierung und Parlament 2029. Gegner können aber mit einer Unterschriftensammlung eine Volksabstimmung darüber auf den Weg bringen. "Der definitive Standortentscheid erfolgt voraussichtlich 2031", teilt die Nagra mit.

Das baden-württembergische Umwelt- und Energieminsterium teilte mit, falls der geologisch sicherste Standort in Grenznähe liege, "können wir das akzeptieren". Ressortchefin Thekla Walker (Grüne) sagte der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart: "Geologie hat Vorrang: Das Land Baden-Württemberg drängt auf den sichersten Standort und wird zudem bestmögliche Sicherheitseinrichtungen und Transportkonzepte einfordern." Walker fügte hinzu: "Der Schutz unser Bürgerinnen und Bürger vor radioaktiver Strahlung muss gewährleistet sein."

Es geht nach Schätzungen aus der Schweiz um rund 9 300 Kubikmeter hochradioaktive Abfälle sowie um rund 56 000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle, von denen rund die Hälfte beim Rückbau von Kernkraftwerken anfallen. Dazu kommen rund 16 000 Kubikmeter, die im Bereich Medizin, Industrie und Forschung anfallen.

Die Schweiz betreibt seit 1969 Atomkraftwerke. Eins ist stillgelegt, vier sind noch in Betrieb. Sie dürfen so lange laufen, wie ein sicherer Betrieb garantiert ist und sollen nicht ersetzt werden.