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ROUNDUP: Kabinett beschließt virtuelle Hauptversammlung als Dauerlösung

BERLIN (dpa-AFX) - Virtuelle Hauptversammlungen sollen nach dem Willen der Bundesregierung auch in Zukunft erlaubt bleiben. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, die aufgrund der Corona-Pandemie geschaffene Möglichkeit, Hauptversammlungen rein digital abzuhalten, zu verlängern. Damit werde eine "dauerhafte Lösung, die sowohl die Aktionärsrechte wahrt als auch praktikabel für die Unternehmen bleibt", geschaffen, sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP).

Die Entscheidung, ob eine Aktiengesellschaft Online-Hauptversammlungen abhält, bedarf nach Angaben des Bundesjustizministeriums einer Grundlage in der Gesellschaftssatzung. Damit liege die Entscheidung über deren Format bei den Aktionären, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums. "Die Präsenzversammlung bildet damit weiterhin die Grundform der Hauptversammlung."

Wenn der Bundestag den Gesetzentwurf in der jetzigen Form verabschieden sollte, wird es für die Online-Aktionärsversammlung mehrere Voraussetzungen geben. Findet die Hauptversammlung virtuell statt, muss die gesamte Versammlung beispielsweise in Bild und Ton übertragen werden. Elektronisch zur Versammlung zugeschaltete Aktionäre müssen eine Widerspruchsmöglichkeit haben.

Das Deutsche Aktieninstitut kritisierte, der Gesetzesentwurf greife zu kurz. Er führe zu "erheblicher Rechtsunsicherheit" bei virtuellen Hauptversammlungen, monierte die Geschäftsführende Vorständin Christine Bortenlänger. "So besteht beispielsweise die Gefahr, dass wegen einer zu hohen Zahl von gleichzeitig elektronisch übermittelten Wortmeldungen ein ordnungsgemäßer Ablauf der Hauptversammlung nicht mehr gewährleistet werden kann." Sie forderte Nachbesserungen.

Der Digitalverband Bitkom begrüßte das Vorhaben der Bundesregierung. "Virtuelle Zusammenkünfte von Aktionärinnen und Aktionären sparen Zeit, reduzieren Kosten für die Unternehmen und sind darüber hinaus auch noch klimafreundlich", sagte Bitkom-Präsident Achim Berg. Digitale Technologien ermöglichten "problemlos rechtssichere Hauptversammlungen". Die Bundesregierung solle prüfen, ob virtuelle Treffen auch in anderen Bereichen möglich sein könnten, etwa für Gemeinderäte, Parlamente oder Betriebsversammlungen.