ROUNDUP: Bundesverfassungsgericht dreht NPD den Geldhahn zu

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KARLSRUHE (dpa-AFX) -Weil die rechtsextreme NPD verfassungsfeindlich ist, hat das Bundesverfassungsgericht die in "Die Heimat" umbenannte Partei für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. "Die Antragsgegnerin missachtet nach wie vor die freiheitliche demokratische Grundordnung und ist nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger auf deren Beseitigung ausgerichtet", erklärte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, am Dienstag in Karlsruhe. Es war das erste Verfahren dieser Art am höchsten deutschen Gericht. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßte die Entscheidung. Die Partei selbst zeigte sich unbeeindruckt und kündigte an, ihre Arbeit fortzusetzen. Diskutiert werden dürfte das Urteil auch in Bezug auf die AfD. (Az. 2 BvB 1/19)

Menschenwürde und Demokratieprinzip

Das politische Konzept der Partei sei weiterhin nicht mit der Garantie der Menschenwürde im Sinne des Grundgesetzes vereinbar, erläuterte König die einstimmige Entscheidung des Senats. So halte sie am ethnischen Volksbegriff und der Vorstellung von der deutschen "Volksgemeinschaft" als Abstammungsgemeinschaft fest. Zur Verwirklichung der "deutschen Volksgemeinschaft" fordere sie die Trennung von Kulturen und Ethnien, eine umfassende rechtliche Besserstellung aller dieser Gemeinschaft Zugehörigen und die Abwertung des rechtlichen Status' aller nicht Zugehörigen.

"Die Propagierung der ethnisch definierten "Volksgemeinschaft" hat eine gegen die Menschenwürde und das Gebot elementarer Rechtsgleichheit verstoßende Missachtung von Ausländern, Migranten und Minderheiten zur Folge", sagte König. Vorgelegte Belege ließen erkennen, dass die rassistische, insbesondere antimuslimische, antisemitische und antiziganistische Grundhaltung der Partei sowie ihre ablehnende Haltung gegenüber gesellschaftlichen Minderheiten wie zum Beispiel transsexuellen Personen unverändert fortbestehe.

Darüber hinaus wende sich die Partei gegen das Demokratieprinzip. "Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der "ethnischen Volksgemeinschaft" ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen", sagte König. Das bestehende parlamentarische System mache sie verächtlich und rufe zu dessen Überwindung auf.

Gesetzesänderung ermöglichte Ausschluss

Die Möglichkeit zum Finanzierungsausschluss hat der Gesetzgeber nach dem zweiten erfolglosen NPD-Verbotsverfahren 2017 geschaffen. Ein Verbot hatte das Verfassungsgericht damals abgelehnt, weil es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchsetzen könne.