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ROUNDUP: Bundesgericht entscheidet über Anbindung für Rügener LNG-Terminal

LEIPZIG/MUKRAN (dpa-AFX) -Im Streit um das Rügener Terminal für Flüssigerdgas (LNG) steht eine höchstrichterliche Entscheidung an. Das Bundesverwaltungsgericht will am Donnerstag seine Entscheidung über Klagen von Umweltverbänden gegen die Anbindungsleitung des umstrittenen Rügener Flüssigerdgas-Terminals (LNG) bekannt geben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) fordern die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom August 2023.

In dem Verfahren geht es auch um die Gasversorgungslage Deutschlands. Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte der Bund den Ausbau einer eigenen Importinfrastruktur für LNG forciert, um unabhängiger von russischem Gas zu werden.

Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu verzichten. Auch die Anbindungsleitung nach Rügen wurde ohne UVP gebaut. Besonders dagegen zielen die Klagen der Umweltverbände. (Aktenzeichen: BVerwG 7 A 9.23 und 7A 11.23) Vor allem der Rechtmäßigkeit des LNG-Beschleunigungsgesetzes und der Gasmangellage hatte sich der 7. Senat zum Verhandlungsauftakt vor einer Woche gewidmet.

Kritiker führen schon länger an, dass keine Gasmangellage mehr bestehe, das Rügener Terminal nicht benötigte Überkapazitäten schaffe und Umwelt und Natur schade. Der Bund hat es unter Verweis auf die Energieversorgungssicherheit verteidigt. Mit auf einen Baustopp abzielenden Eilanträgen waren DUH und Nabu vor dem Leipziger Gericht im vergangenen Jahr gescheitert.

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Die rund 50 Kilometer lange Leitung durch die Ostsee ist fertiggestellt und verbindet das Rügener Terminal mit dem Gasleitungsknotenpunkt auf dem Festland in Lubmin. Im Hafen von Mukran liegt bereits das Spezialschiff "Energos Power", das seit Anfang März im Probebetrieb Gas eingespeist hat. Künftig soll es mit einem weiteren sogenannten Regasifizierungsschiff per Schiff geliefertes LNG aufnehmen, umwandeln und über die Anbindungsleitung einspeisen. Früheren Angaben zufolge soll spätestens Mitte Mai der Regelbetrieb beginnen und bis zum Sommer die volle Leistungsfähigkeit erreicht werden.

Mit der nun anstehenden Entscheidung ist noch nicht das letzte Wort im Zusammenhang mit dem LNG-Terminal gesprochen. Die Gemeinde Binz, die unweit des Terminals liegt, hatte angekündigt, gegen die Genehmigung des Regelbetriebs vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen und einen Eilantrag einzureichen, der sich gegen den Betrieb richtet. Auch die DUH erwägt früheren Angaben zufolge einen solchen Schritt.