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ROUNDUP: Bafin: Commerzbank muss Steuerbescheinigungen 'zügig' verschicken

FRANKFURT/BONN (dpa-AFX) -Die Finanzaufsicht Bafin erhöht wegen des teilweise verspäteten Versands von Steuerbescheinigungen an Commerzbank DE000CBK1001-Kunden den Druck auf das Geldhaus. Die Behörde habe angeordnet, dass der Dax DE0008469008-Konzern die Steuerbescheinigungen für das Jahr 2022 "zügig verschickt", teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) am Freitag mit: "Die Commerzbank muss sie innerhalb von 20 Bankarbeitstagen verschicken." Außerdem müsse die Bank "angemessene organisatorische Maßnahmen und Vorkehrungen ergreifen, um Jahressteuerbescheinigungen künftig rechtzeitig zu erteilen".

Hintergrund der Bafin-Anordnung ist, dass es bei der Commerzbank beim Versand der Jahressteuerbescheinigung zuletzt Probleme gab. Noch im September 2023 entschuldigte sich die Bank in persönlichen Schreiben an betroffene Kunden, dass die Bescheinigung für das Jahr 2022 "wegen erforderlichen Prüfungen noch nicht zur Verfügung" gestellt werden konnte und versprach: "Wir arbeiten intensiv daran, Ihnen die Jahressteuerbescheinigung zeitnah zuzustellen."

Am Freitag sprach ein Commerzbank-Sprecher auf Anfrage von noch offenen "Einzelfällen" für das Jahr 2022. Die Bafin teilte mit, das Institut habe Verzögerungen bei Steuerbescheinigungen, die vor dem 2. November verlangt wurden, mittlerweile abgearbeitet.

Der Commerzbank-Sprecher teilte mit, die Bank habe "bereits im vergangenen Jahr weitreichende organisatorische Maßnahmen ergriffen, um für unsere Kunden einen den behördlichen Anforderungen entsprechenden, reibungslosen Prozess zu gewährleisten". Dies sei im laufenden Jahr "weitestgehend gegeben" gewesen. Die Bank sei "aufgrund der etablierten Maßnahmen zuversichtlich", dass sie 2024 alle von Kunden angeforderten Jahressteuerbescheinigungen "rechtzeitig erstellen und versenden wird".

Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen die Nachweise ihrer Banken, um die Erstattung eventuell zu viel einbehaltener Kapitalertragsteuern über ihre Einkommensteuererklärung zu beantragen. Üblicherweise verschicken Geldhäuser die Steuerbescheinigungen bis zum Ende des ersten Quartals. Die Bafin hatte die Branche im Mai wissen lassen, sie erwarte, "dass die Institute die Steuerbescheinigungen ab sofort spätestens bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahrs ausstellen".