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REIT

Real-Estate-Investment-Trusts (REIT) sind börsennotierte Immobilienunternehmen, die einen Großteil ihres Gewinns als Dividende ausschütten müssen und deshalb steuerlich bevorzugt werden. REITs betätigen sich überwiegend als Bestandshalter und Verwalter von Immobilien.

Je nach Land sind die Vorschriften für REITs unterschiedlich. In der Regel müssen REITs aber 80% bis 95% ihres Gewinns an die Anleger ausschütten. Im Gegenzug müssen REITs keine oder nur sehr geringe Unternehmenssteuern entrichten. Die Aktionäre eines REITs müssen die erhaltenen Dividendenzahlungen individuell im Rahmen ihrer Einkommensteuer versteuern. Die Besteuerung des Gewinns erfolgt also nicht auf der Ebene des Unternehmens, sondern auf der Ebene der Anleger.

In Deutschland wurde die Möglichkeit zur Gründung von REITs im Jahr 2007 geschaffen. In Deutschland zugelassene REITs, die auch als G-REITs bezeichnet werden, müssen mindestens 90% ihres ausschüttungsfähigen Gewinns an die Aktionäre ausschütten. Im Gegenzug sind REITs von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit. Der Schwerpunkt eines G-REITs muss auf der passiven Immobilienbewirtschaftung und nicht auf dem Handel mit Immobilien liegen.