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Rechtsstreit um Beihilfe für Flughafen Hahn geht wohl in neue Runde

MAINZ/HAHN (dpa-AFX) - Der Rechtsstreit um millionenschwere Beihilfen des Landes Rheinland-Pfalz für den Flughafen Frankfurt-Hahn geht wohl in eine neue Runde. Innenstaatssekretär Randolf Stich (SPD) sagte am Dienstag im Innenausschuss des Mainzer Landtags laut Mitteilung: "Eine Rechtsmittelschrift wird derzeit bereits vorbereitet." Der Deutschen Presse-Agentur erklärte er: "Wir warten ab, ob die EU-Kommission Rechtsmittel einlegt. Wenn nicht, machen wir das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit selbst." Die Frist dafür laufe Ende Juli ab. Eine weitere Runde in dem Rechtsstreit könnte sich lange hinziehen.

Möglich ist aber etwa auch, dass die EU-Kommission eine umfassendere Prüfung der Beihilfe vornimmt, die dann zu einer neuen Genehmigung führt. Ob der Flughafen Frankfurt-Hahn die Beihilfen der Steuerzahler zurückzahlen muss, könnte daher noch lange offen bleiben. Er gehört zu 82,5 Prozent dem angeschlagenen chinesischen Großkonzern HNA und zu 17,5 Prozent dem Land Hessen.

Das EU-Gericht hatte im Mai die Genehmigung einer Beihilfe des Landes Rheinland-Pfalz für den Airport gekippt: Die zuständige EU-Kommission habe nicht ausreichend geprüft, ob die öffentliche Zuwendung mit den Regeln für den Binnenmarkt vereinbar sei.

Die Brüsseler Behörde hatte Rheinland-Pfalz 2017 erlaubt, von 2017 bis 2021 Betriebsverluste von bis zu 25,3 Millionen Euro zu decken. Die Lufthansa <DE0008232125>, die den Flughafen Frankfurt-Hahn nicht nutzt, sieht die Unterstützung als wettbewerbsverzerrend an und hatte geklagt.

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Das EU-Gericht urteilte, die EU-Kommission habe die Zusammenhänge der Einzugsgebiete der 115 Kilometer voneinander entfernten Flughäfen Frankfurt am Main und Frankfurt-Hahn unzureichend geprüft. Auch Fragen zu den Geschäftsmodellen beider Airports blieben offen.

Bislang hat Rheinland-Pfalz laut Innenministerium dem Flughafen Hahn für 2017 und 2018 insgesamt 10,2 Millionen Euro Betriebsbeihilfen überwiesen. Die EU-Kommission hatte 2017 erklärt, dass gemäß den Luftverkehrsleitlinien Betriebsverluste kleinerer Regionalflughäfen bis 2024 unter bestimmten Voraussetzungen mit öffentlichen Mitteln gedeckt werden dürfen. In der Corona-Pandemie verbucht der Hahn bei der Frachtabfertigung ein Plus über dem Branchendurchschnitt und im Passagiergeschäft vorerst einen deutlichen Rückgang.