Rechtsfrage: Mit wie viel Kleingeld darf man an der Kasse bezahlen?
Wenn das Portemonnaie schon voll ist mit Münzgeld, steht man vor einer Entscheidung: Entweder man zahlt seinen nächsten Einkauf komplett mit Kleingeld und zieht dabei die bösen Blicke des Kassierers und der wartenden Kunden auf sich oder man trägt das Geld einfach weiter mit sich herum, bis das Münzfach fast platzt. Aber ist es überhaupt erlaubt, an der Kasse mit zahlreichen einzelnen Centstücken zu zahlen?
Theoretisch darf mit bis zu 50 Münzen bezahlt werden
Die Zahlung mit Hartgeld wird im Münzgesetz geregelt: In §3 Absatz 1 Satz 2 heißt es dort: “ Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen.” Doch das bedeutet aber noch lange nicht, dass der Kassierer im Supermarkt dazu gezwungen ist, bis zu fünfzig Münzen anzunehmen. Deshalb sollte auch nicht darauf beharrt werden.
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Der Betriebsablauf darf durch die Zahlung nicht gestört werden
Weil das Zählen von fünfzig Münzen erhebliche Zeit in Anspruch nimmt, könnte es zu einer Störung des Betriebsablaufes kommen – schließlich muss der Kassierer dafür sorgen, dass am Ende des Tages die Kasse stimmt und deshalb sorgfältig zählen, außerdem werden die wartenden Menschen in der Schlange schnell ungeduldig. Die Störung kann den Leiter des Geschäfts zu einer Ausübung seines Hausrechts berechtigen: Er darf die Zahlung mit viel Kleingeld verbieten.
Wo werde ich mein Kleingeld los?
Münzgeldbeträge können in Banken umgetauscht oder eingezahlt werden. Für diese ist das Kleingeld ein Graus: Seit 2015 müssen Kreditinstitute jede Münze auf ihre Echtheit überprüfen – ein zeitintensives Unterfangen. Deshalb verlangen einige Banken eine Gebühr für die Einzahlung von Kleingeld. Die Einzahlung bei der Bundesbank ist jedoch kostenlos.
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Eine Alternative ist eine Einzahlung am Coinstar-Automaten: Das US-amerikanische Unternehmen konnte im vergangenen Jahr rund 350 Automaten in Deutschland verzeichnen, wie unter anderem das “Handelsblatt” berichtet. Das Prinzip funktioniert wie beim Pfandflaschenautomaten: Man kippt das Münzgeld hinein und bekommt einen Wertcoupon, der im kooperierenden Supermarkt ausgezahlt oder mit dem Einkauf verrechnet wird. Coinstar behält für den Service eine Gebühr von rund zehn Prozent ein.
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