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RBB-Intendantengehalt: Regierung verteidigt Brief an Verwaltungsrat

POTSDAM/BERLIN (dpa-AFX) -Die brandenburgische Landesregierung hat ein Schreiben von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) an den RBB-Verwaltungsrat zum Thema Reduzierung des Intendantengehalts verteidigt. In dem Brief, über den zuerst die "Märkische Allgemeine Zeitung" berichtet hatte, hatte der Landeschef den Verwaltungsratsvorsitzenden darum gebeten, Empfehlungen von Landesrechnungshofseite zu einer künftig geringeren Bezahlung des Chefpostens beim öffentlich-rechtlichen ARD-Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) schon bei der anstehenden Intendantenwahl in dieser Woche zu berücksichtigen.

Ein Regierungssprecher teilte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zu dem Schreiben mit, Woidke setze sich "auch in Verantwortung gegenüber den Gebührenzahlern" und der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seit längerem für eine Begrenzung des Intendantengehalts ein. Dies wolle man im RBB-Staatsvertrag festschreiben. Eine Novelle kam bislang nicht zustande, die Länder Brandenburg und Berlin arbeiten noch daran. Die Intendantenwahl beim RBB fällt damit in die Zeit, bevor solche Regelungen greifen könnten.

Der Regierungssprecher betonte auch: "Da die Politik eine entsprechende Regelung im Staatsvertrag treffen kann, zeigt, dass es sich entgegen anderslautender Behauptungen um keine Einmischung in die Rundfunkfreiheit handelt. Ein Auseinanderfallen des jetzt zu vereinbarenden Gehalts mit der beabsichtigten Neuregelung im Staatsvertrag, dürfte in der Öffentlichkeit auf wenig Verständnis stoßen."

Der Verwaltungsrat ist ein unabhängiges Aufsichtsgremium beim ARD-Sender RBB. Er handelt laut RBB-Staatsvertrag nach der Wahl des Intendanten dessen Vertrag aus. Verwaltungsratschef Benjamin Ehlers hatte der dpa am Montag auf den Brief Woidkes gesagt: Es sei nicht die Aufgabe von Regierungen oder Landesparlamenten, Hinweise in diese Richtung zu geben. Es gebe keine Not, sich dort einzumischen.

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Die Länder legen im Staatsvertrag den groben Rahmen mit Auftrag und Struktur der öffentlich-rechtlichen Sender fest. Um Programminhalte geht es auch mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit nicht. Die Sender werden von zwei Gremien beaufsichtigt: Neben dem Verwaltungsrat ist dies der Rundfunkrat, der auch den Intendanten oder eine Intendantin wählt.

Die Wahl am Freitag ist notwendig geworden, weil der Sender im Sommer 2022 in eine tiefe Krise gestürzt ist. Es waren Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung gegen die damalige Intendantin Patricia Schlesinger und den Senderchefaufseher Wolf-Dieter Wolf aufgekommen. Schlesinger wurde fristlos entlassen. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt, es gilt so lange die Unschuldsvermutung.

Vor der RBB-Wahl ist die Debatte um die Höhe der Intendantengehälter im öffentlich-rechtlichen Rundfunk generell wieder lauter geworden. Im Saarland gibt es zum Beispiel einen Diskussionsentwurf der Staatskanzlei für die Novellierung des dortigen Mediengesetzes. Darin sollen die Bezüge der Intendantin oder des Intendanten sowie der außertariflich vergüteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und der Lage der Rundfunkanstalt stehen. Die "Saarbrücker Zeitung" hatte zuerst darüber berichtet.