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Apple bietet iPhone-Modelle 7 und 8 nicht mehr in deutschen Apple-Stores an

Niederlage für Apple: Das Münchner Landgericht hat am Mittwoch dem US-amerikanischen Chiphersteller Qualcomm in einem Patentstreit Recht gegeben. Demnach darf Apple bestimmte Modelle seines iPhones in Deutschland nicht mehr anbieten, urteilte der Vorsitzende Richter Matthias Zigann. Zudem stehe Qualcomm Schadenersatz zu.

Dem Juristen zufolge hat Apple in den Smartphones ein Patent von Qualcomm verletzt. Der iPhone-Hersteller hat Berufung angekündigt. „Die Kampagne von Qualcomm ist ein verzweifelter Versuch von den tatsächlichen Problemen zwischen unseren Unternehmen abzulenken. Die Vorgehensweise von Qualcomm vor Gericht sowie im täglichen Business schadet Innovation und Verbrauchern“, sagte ein Apple-Sprecher dem Handelsblatt.

Qualcomm bestehe darauf, exorbitante Gebühren zu erheben, basierend auf Leistungen, die man selbst nicht erbracht habe und werde aufgrund seines Verhaltens von Behörden auf der ganzen Welt untersucht.

Der Sprecher ergänzte zudem, dass alle iPhone-Modelle weiterhin für Kunden über Händler und Vertragspartner an 4300 Standorten in Deutschland erhältlich seien. Während des Berufungsverfahrens würden allerdings iPhone 7- und 8-Modelle nicht mehr in den 15 Retail-Stores von Apple in Deutschland verfügbar sein. Die Modelle Xs, Xs Max und Xr würden jedoch weiterhin dort zu kaufen sein.

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Das Urteil werde erst vollstreckt, wenn Qualcomm 668,4 Millionen Euro als Sicherheit hinterlege. Ob der amerikanische Halbleiterproduzent dem nachkomme, sei dessen Entscheidung, so Richter Zigann. Derartige Summen sind vorgesehen, falls der Sieger in einem weiteren Prozess in einer höheren Instanz verliert und dann seinerseits zahlen muss. Das Urteil sei enttäuschend, erklärte der Apple-Sprecher.

Apple und Qualcomm streiten sich weltweit vor zahlreichen Gerichten, auch in Deutschland sind mehrere Verfahren anhängig. Es geht um Lizenzgebühren, die der Chipanbieter für den Einsatz verschiedenster Mobilfunktechnologien verlangt. Diese Forderungen seien illegal und „eine Steuer auf Innovationen“, sagte Anwalt Theodore Boutrous dem Handelsblatt. Das schade Konsumenten weltweit. Der amerikanische Jurist vertritt Hersteller, die im Auftrag von Apple produzieren.

Der Streit begann, als Apple Qualcomm mit dem Vorwurf verklagte, der Chipkonzern verlange zu hohe Gebühren für die Nutzung seiner Patente. Apple argumentiert, da der Chipkonzern keinen Festpreis, sondern einen Anteil vom Verkaufspreis der Geräte haben wolle, versuche er auf ungerechtfertigte Weise von Apples eigenen Innovationen zu profitieren.

Qualcomm bekommt seitdem kein Geld mehr von den Auftragsfertigern und wirft Apple vor Gericht die Verletzung diverser Patente vor. Qualcomm ist bekannt als Anbieter von Prozessoren und Funkchips, beansprucht aber auch die Erfindung vieler anderer Technologien in Handys für sich.

Zuletzt hatte Qualcomm in einem Verfahren in München im Oktober verloren. Das Landgericht entschied, dass der iPhone-Konzern ein Qualcomm-Patent, bei dem es um eine Technologie des Chipdesigns geht, nicht verletzt habe. Damals teilte Qualcomm mit, der Konzern habe 13 Patentverfahren in Deutschland gegen Apple angestoßen.

In China hat sich Anfang des Monats in einem Prozess ebenfalls Qualcomm durchgesetzt. Auch in der Volksrepublik stand daher ein Verkaufsverbot im Raum.

In dem aktuell in München verhandelten Fall geht es um eine Technik, die den Stromverbrauch regelt, so dass die Batterie möglichst lange durchhält. Laut Qualcomm ist es nicht möglich, das Patent durch Änderungen in der Software zu umgehen. Mit einem sogenannten Update könnte Apple jedoch das Verkaufsverbot umgehen. In dem Fall würde das Patent nicht mehr verletzt. Der Hersteller des betroffenen Bauteils, Qorvo, behauptet, dass das Patent von Qualcomm überhaupt nicht betroffen sei.

Das Urteil in München ist für Qualcomm allerdings nicht mehr als ein Etappensieg. Die Auseinandersetzung wird in den nächsten Wochen weiter gehen. Bereits am 4. Januar beginnt ein Prozess der amerikanischen Federal Trade Commission gegen Qualcomm. Auch in diesem Fall geht es um die umstrittenen Geschäftspraktiken von Qualcomm.

Mit Material von dpa und Reuters.