Psychologische Erstbetreuer: Souveränes Auftreten gefragt

dpa · (Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn)

Berlin (dpa/tmn) - Sie sind das Pendant zu medizinischen Ersthelferinnen und Ersthelfern im Unternehmen - wenn auch nicht gesetzlich vorgeschrieben - und sollen Kolleginnen und Kollegen nach einem belastenden Ereignis bei der Arbeit schnell zur Seite stehen: betriebliche psychologische Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer.

Unternehmen können die betrieblichen Ehrenamtler im Rahmen von speziellen Schulungen ausbilden lassen. Lernen sollen sie dort beispielsweise, wann ein Ereignis das Potenzial hat, Traumata auszulösen und wie in der konkreten Situation vorzugehen ist, erklärt Anne Gehrke, Diplom-Psychologin und Referentin am Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in deren Magazin «top eins».

Konflikte aushalten

Eine fachliche Voraussetzung für die Ausbildung zum psychologischen Ersthelfer gibt es ihr zufolge nicht. Wer sich dafür interessiert sollte aber am besten eine stabile Persönlichkeit und ein souveränes Auftreten mitbringen. «Interessenten sollten außerdem in der Lage sein, gut zu kommunizieren und selbstständig in Gespräche hineinzugehen», so Gehrke. Und sie müssten Konflikte aushalten können.

Hilfreich sei es zudem, wenn die ehrenamtlichen Ersthelferinnen und Ersthelfer in der Belegschaft anerkannt sind, also einen gewissen Stand haben.

Führungskräfte hätten dann die Aufgabe, das Ehrenamt der psychologischen Erstbetreuung in ein betriebliches Konzept einzubinden. Dieses müsse Gehrke zufolge etwa Notfallplan und Rettungskette umfassen - und beispielsweise die Frage beantworten, wie Ersthelferinnen und Ersthelfer im Notfall freigestellt werden.