Werbung
Deutsche Märkte schließen in 33 Minuten
  • DAX

    18.399,94
    +224,73 (+1,24%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.008,15
    +51,19 (+1,03%)
     
  • Dow Jones 30

    38.966,94
    +114,67 (+0,30%)
     
  • Gold

    2.328,50
    -2,70 (-0,12%)
     
  • EUR/USD

    1,0779
    +0,0006 (+0,05%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.180,19
    +122,11 (+0,21%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.311,19
    -53,94 (-3,95%)
     
  • Öl (Brent)

    77,72
    -0,76 (-0,97%)
     
  • MDAX

    26.529,72
    -37,72 (-0,14%)
     
  • TecDAX

    3.352,85
    +61,11 (+1,86%)
     
  • SDAX

    14.747,00
    +224,42 (+1,55%)
     
  • Nikkei 225

    38.835,10
    +599,03 (+1,57%)
     
  • FTSE 100

    8.309,73
    +96,24 (+1,17%)
     
  • CAC 40

    8.063,91
    +67,27 (+0,84%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.375,97
    +26,73 (+0,16%)
     

Prozess zu Cum-Ex-Aktiendeals in Wiesbaden beginnt

WIESBADEN (dpa-AFX) - Am Landgericht Wiesbaden beginnt am Donnerstag (11.00 Uhr) ein Prozess zur strafrechtlichen Aufarbeitung von "Cum-Ex"-Aktiendeals. Die Justiz verhandelt über die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gegen den Anwalt Hanno Berger sowie zwei ehemalige Mitarbeiter einer Bank (Az.: 6 KLs - 1111 Js 27125/12). Dass Berger, der als Architekt der Cum-Ex-Geschäfte gilt und sich derzeit in der Schweiz aufhält, zum Prozessauftakt kommt, ist sehr unwahrscheinlich. Das Gericht machte dazu keine Angaben.

Der Prozess wurde wegen der Corona-Pandemie schon mehrfach vertagt. Wegen der Reisebeschränkungen für Menschen aus Virusvariantengebieten wurde das Verfahren für zwei Angeklagte, die ihren Wohnsitz in Irland und Gibraltar haben, abgetrennt. Die Hauptverhandlung soll daher nur noch gegen drei Angeklagte stattfinden. Gegen Berger, der die Vorwürfe abstreitet, liegt ein Haftbefehl des Landgerichts Wiesbaden vor. Das Oberlandesgericht Frankfurt wertet "Cum-Ex"-Aktiengeschäfte nicht nur als Steuerhinterziehung, sondern auch als gewerbsmäßigen Bandenbetrug, wie die Justiz jüngst bekanntgab.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte schon im Mai 2018 ihre Anklage öffentlich gemacht. Es war die bundesweit erste zu den Aktiengeschäften zu Lasten der Staatskasse. Das Wiesbadener Gericht prüfte die Anklage aber so lange, dass in der Zwischenzeit ein ähnlicher Prozess am Landgericht Bonn entschieden wurde. Dort wurden zwei britische Aktienhändler zu Bewährungsstrafen verurteilt. Es war das erste Mal, dass "Cum-Ex" als Straftat gewertet wurde.

Bei "Cum-Ex"-Geschäften nutzten Investoren eine Gesetzeslücke, um den Staat über Jahre um Milliarden zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Für schwere Steuerhinterziehung drohen bis zu zehn Jahre Haft.