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Nordrhein-Westfalen verlängert Corona-Regeln

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - In Nordrhein-Westfalen gelten die bekannten Corona-Vorsichtsmaßnahmen mindestens für einen weiteren Monat. Das Landesgesundheitsministerium verlängerte am Freitag die Corona-Schutzverordnung ebenso wie die Test- und Quarantäne-Verordnung bis zum 25. August.

Damit bleibt etwa die Maskenpflicht in öffentlichen Bussen und Bahnen ebenso erhalten wie in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sowie wie in Flüchtlings- und Wohnungslosenunterkünften. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen nach wie vor nur von Besuchern mit aktuellem negativen Testnachweis betreten werden. Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt.

Allerdings könne in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden, erklärte das Ministerium. Gleiches gelte in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und ähnlichen Häusern. In diesen Bereichen enthält die Neufassung leichte Präzisierungen.

Weiterhin gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation. Nach fünf Tagen besteht jedoch die Möglichkeit, sich freizutesten. In NRW ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Corona-Schnelltest oder ein PCR-Test erforderlich. Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus. Das Freitesten bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch künftig kostenfrei.

Die im Frühjahr vor allem auf Drängen der FDP deutlich zurückgefahrenen Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes laufen am 23. September aus. Sie sind Rechtsgrundlage für Schutzmaßnahmen in den Ländern und definieren mögliche Instrumente. Zuletzt fielen etwa allgemeine Maskenpflichten für Veranstaltungen und beim Einkaufen weg. Das Bundesgesundheitsministerium dringt angesichts einer erwarteten schweren Corona-Welle im Herbst, ebenso wie die Länder, bereits auf ein breites Repertoire an Schutzmaßnahmen.