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Neues Reiserecht: Verbraucherschützern warnen vor unerwünschten Nebenwirkungen

Urlaub ist entspannt, wenn Daimler der Arbeitgeber ist
Urlaub ist entspannt, wenn Daimler der Arbeitgeber ist

Das neue Reiserecht sorgt für Kritik. „Der Standard in Deutschland war vor allem durch die Rechtsprechung sehr hoch. Insgesamt bedeutet das Gesetz eine Verschlechterung für Verbraucher“, sagte Felix Methmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) der Deutschen Presse-Agentur. Zudem befürchtet Methmann Wettbewerbsnachteile für kleinere und mittlere Reiseveranstalter.

Hintergrund der Änderungen, die am 1. Juli in Kraft treten, ist die EU-Pauschalreiserichtlinie, mit der vor allem Online-Buchungen besser abgesichert werden sollen. Bei der Umsetzung in nationales Recht hatte der Gesetzgeber einen gewissen Spielraum. „Tagesreisen bis 500 Euro sowie Ferienhäuser und Ferienwohnungen von Reiseveranstaltern fallen nicht mehr unter das Reiserecht“, kritisierte Methmann.

Urlauber, die mindestens zwei verschiedene Leistungen, beispielsweise Flug und Hotel einzeln buchen, sollen Methmann zufolge einen minimalen Basisschutz erhalten. Pauschalurlauber bekommen bei Insolvenz des Veranstalters ihr Geld zurück, können bei Mängeln den Preis mindern und Schadenersatz verlangen. „Grundsätzlich gab es diesen Schutz durch die Rechtsprechung bereits für Baustein-Reisen, wenn ein Urlauber im Reisebüro oder auf einem Portal verschiedene Leistungen zum Zweck einer Reise individuell zusammengestellt und gebucht hat“, erläuterte Methmann.

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Künftig hafte der Vermittler nicht für Mängel, wenn er jede Leistung einzeln in Rechnung stelle und darauf hinweise, dass es sich nicht um eine Pauschalreise handelt, sagte Methmann. „Der Vermittler muss sich dann nur noch gegen Insolvenz versichern. Und das auch nur, wenn er Kundengelder entgegennimmt. Damit stehen Urlauber schlechter da, als vor der Gesetzesänderung.“ Der Reiseverband DRV weist allerdings daraufhin, dass das vom Reisebüro vereinnahmte Kundengeld bislang nicht abgesichert gewesen sei.

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