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Neue Gesetze 2020: Diese Vorteile und Nachteile bringt das nächste Jahr!

Das neue Jahr steht vor der Tür. Der Jahreswechsel bringt einmal mehr auch so manches neue Gesetz mit sich. Einige Neuerungen werden begrüßt, andere sind umstritten. Manche werden dem Bürger finanzielle Vorteile bringen, andere ihn stärker zur Kasse bitten. Wir zeigen, was sich für die Deutschen ab kommendem Jahr ändert.

Car costs
Für manche Bürger wird das Leben ab 2020 günstiger, für andere teurer. (Bild: Getty Images)

Umweltfreundliche Mobilität Gesetze für den Umweltschutz

Auch das nächste Jahr steht ganz im Zeichen eines der drängendsten Probleme unserer Zeit: des Klimawandels. Deutschland will seine Bürger mit zahlreichen Maßnahmen aus dem Mitte November vom Bundestag beschlossenen Klimapaket auf den Weg umweltfreundlichen Verhaltens bringen. Einige Gesetze greifen schon mit dem kommenden Jahr. Eines davon setzt die Autohersteller unter Zugzwang. Zum Beispiel dürfen in der EU neu zugelassene Fahrzeuge ab dem 1. Januar nicht mehr als durchschnittlich 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Die Vokabel "Durchschnitt" ist der Hoffnungsschimmer für die Autoindustrie. Die Konzerne dürfen durchaus weiter Fahrzeuge in Umlauf bringen, die mehr Gase in die Luft schleudern, wenn sie im Gegenzug Modelle herstellen, die unter dem Grenzwert liegen.

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Auf der anderen Seite will die Politik die Mobilität auf Basis erneuerbarer Energien stärker fördern. Die Kaufprämie für E-Autos soll bis 2025 verlängert werden. Dienstwagen mit Elektro- und Hybridantrieb werden steuerlich begünstigt. Und: Mit einer ermäßigtem Mehrwertsteuersatz auf Bahntickets soll das Bahnfahren für die Verbraucher attraktiver, weil günstiger werden. Der fällt von 19 auf künftig sieben Prozent. Die Deutsche Bahn will die steuerlichen Vergünstigungen schon ab 2020 an ihre Kunden "1:1 weitergeben", wie es in einer Pressemitteilung heißt. Zudem will der Konzern auf eine Preiserhöhung verzichten. Der Einstiegspreis für ICE-Fahrten mit BahnCard-Rabatt würde damit bei 13,40 Euro liegen. Das günstigste Ticket ohne BahnCard würde 17,90 Euro kosten.

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Bahnfahren soll ab 2020 günstiger werden. (Bild: Getty Images)

Strompreise

Steigende Strompreise gehören zu den Negativfolgen des Klimawandels. Der Umstieg auf erneuerbare Energien ist für die Stromproduzenten und damit auch die Endverbraucher mit Mehrkosten verbunden. EEG-Umlage nennt man die Maßnahme, mit welcher der Ausbau der erneuerbaren Energien durch die Stromproduzenten finanziert wird. Sie macht rund ein Viertel des Strompreises aus, die der Verbraucher zahlt. Nächstes Jahr wird sie noch weiter angehoben, von 6,405 auf 6,756 Cent pro Kilowattstunde.

Steuern

Auch bei der Steuer wird es 2020 Neuerungen geben. Der bereits 2019 angehobene Steuer-Grundfreibetrag steigt ab 1. Januar abermals, von derzeit 9168 Euro auf 9408 Euro. Berufstätige, die auswärts unterwegs sind, können höhere Verpflegungskosten steuerlich absetzen. Sind sie berufsbedingt mehrere Tage unterwegs und müssen sie dafür in ihrem Auto übernachten, wie etwa Berufsfahrer, haben werden sie ab nächstes Jahr Anspruch auf eine Pauschale von acht Euro pro Tag.

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Arbeit soll sich lohnen. Deshalb steigt ab 1. Januar der Mindestlohn. (Bild: Getty Images)

Mindestlohn

Seit 1. Januar 2017 hatte der Mindestlohn bei 8,84 Euro pro Stunde gelegen. Im Oktober 2018 beschloss die Bundesregierung nach einer Empfehlung der Mindestlohn-Kommission, diesen stufenweise zu erhöhen. Der erste Schritt war am 1. Januar 2019 gemacht worden, als die Mindestvergütung der Beschäftigten auf 9, 19 Euro stieg. Zum 1. Januar 2020 folgt die zweite Anpassung, dann wird der Mindestlohn 9,35 Euro betragen.

Arbeitslosengeld, Kinderzuschlag, Wohngeld

Auch Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II können sich auf das nächste Jahr freuen. Ab Januar steigt der Satz um 1,88 Prozent. Die Leistungen für einen alleinstehenden Erwachsenen steigen damit um acht Euro auf 432 Euro. Auch einkommensschwache Familien werden stärker unterstützt. Der Kinderzuschlag erhöht sich im neuen Jahr auf 185 Euro pro Monat, während die Einkommensgrenzen wegfallen. Und: Der Kinderfreibetrag bei der Besteuerung der Eltern wird um 192 Euro auf 5.172 Euro pro Kind angehoben. Auch das Wohngeld soll üppiger werden. Profitieren von der Leistungserhöhung, die sich an das Einkommen und die Mietentwicklung orientiert, sollen insgesamt rund 660.000 Haushalte. Entlastet würden vor allem Rentner und Familien in teuren Städten.

Patient bekommt eine Impfung per Spritze in den Oberarm
Impfungen gegen Masern sind ab März 2020 Pflicht. (Bild: Getty Images)

Masernschutzgesetz

Dieses gehört zu den umstrittensten Gesetzen, die 2019 verabschiedet wurden. Ab 1. März 2020 gilt in Deutschland die Impfpflicht gegen Masern. Dann müssen Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in Kindergarten oder Schule eine Masern-Impfung vorweisen. Das Masernschutzgesetz gilt auch für Personen, die in medizinischen und Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, wie medizinisches Personal, Erzieher und Lehrer. Zudem müssen Asylbewerber und Flüchtlinge den Impfschutz spätestens vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft nachweisen. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen.

Straßenverkehr

Keine Toleranz will die Politik auch gegen Verkehrssünder zeigen. Mit einem neuen Bußgeldkatalog sollen diese in die Schranken gewiesen werden. Zugleich soll die Sicherheit für Radfahrer erhöht werden. Wer zum Beispiel sein Fahrzeug in zweiter Reihe oder auf einem Radweg parkt, wird 55 Euro Strafe zahlen müssen. Derzeit sind es noch 15 bzw. 20 Euro. Noch teurer wird es für den Verkehrssünder, wenn durch sein Verhalten andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen. Führt beispielsweise das Halten auf dem Radweg zu einem Unfall für einen Radfahrer, werden nicht mehr nur 35 Euro Bußgeld fällig sein wie bisher, sondern 100 Euro. Zudem muss der Verkehrssünder mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

Kassenbon-Pflicht

Auch das Gesetz zur Kassenbon-Pflicht findet nicht überall Zustimmung. Ab Januar 2020 müssen Unternehmen ihren Kunden für jeden Einkauf einen Beleg ausstellen. Die Neuerung soll eine Maßnahme im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Umsatzsteuerbetrug sein. Kritiker führen jedoch an, dass damit nicht nur Betreiber von Bäckereien Imbissbuden und Friseursalons wirtschaftlich benachteiligt würden. Die Kassenbon-Pflicht sei zudem ökologisch bedenklich, weil damit noch mehr umweltschädliches Papier in Umlauf gebracht werden würde.