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Neue Fake-SMS: Drohungen mit Pfändung und Gerichtsvollzieher

Mit sogenanntem Smishing versuchen Kriminelle derzeit Passwörter und Daten von Bankkunden zu klauen. Um Druck zu machen, drohen sie mit Pfändung und Gerichtsvollzieher.

Smishing: Der Begriff für diese Betrugsform setzt sich aus SMS und Phishing zusammen. (Bild: Getty Images)
Smishing: Der Begriff für diese Betrugsform setzt sich aus SMS und Phishing zusammen. (Bild: Getty Images) (designer491 via Getty Images)

Nutzer*innen von Internet und Smartphones sind immer wieder das Ziel krimineller Machenschaften. Auf verschiedenste Arten versuchen Kriminelle, Geld abzuzocken, an sensible Daten und Passwörter zu gelangen oder schlicht und einfach Schadsoftware auf Geräten zu installieren.

Damit das klappt, versuchen die Täter*innen ihren Opfern Druck zu machen, indem sie Schocknachrichten verschicken. Vor genau so einer Betrugsmasche warnt derzeit die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfallen: "Wegen einer angeblich offenen Rechnung und ignorierter Mahnungen würde in Kürze ein Gerichtsvollzieher 'die vorsorgliche Pfändung Ihres Hausrats vornehmen'. Über einen Link soll man angeblich die offene Rechnung direkt begleichen können. Tippen Sie den Link keinesfalls an!"

Adressen wirken oft echt

Verschickt werden die Nachrichten über SMS – diese Betrugsform ist unter dem Begriff Smishing bekannt. Das Gefährliche dabei: Es wird behauptet, die Nachrichten stammen von Banken und sie enthalten Links, deren Internet-Adressen teilweise so wirken, als würden sie wirklich zur genannten Bank gehören. Ziel der Nachricht ist das Abfischen von Zugangsdaten fürs Online-Banking.

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Der Text der aktuell verschickten Betrugsmasche lautet wie folgt:

Ihre offene Forderung mit der Nummer R110223 wurde trotz mehrerer Mahnungen nicht beglichen. Am 1 Juni 2022 wird der Gerichtsvollzieher die vorsorgliche Pfändung Ihres Hausrats vornehmen. Sie können das Pfändungsverfahren vermeiden, indem Sie den vollen Betrag sofort über Ihren Zahlungslink bezahlen: https:// bom .so/zahlung-de

Weitere Textbeispiele für betrügerische SMS finden Sie hier.

So verhalten Sie sich richtig

Die Verbraucherzentrale rät grundsätzlich, keine Links aus SMS unbekannter Herkunft zu öffnen. Sollte es doch einmal passiert sein, stimmen Sie in keinem Fall der Installation einer neuen App zu. Im Zweifel lässt sich am besten durch einen Anruf bei der Bank klären, ob es sich um eine echte SMS handelt.

Wer dennoch in die Falle getappt ist, sollte sofort seine Bank sowie den Mobilfunkanbieter informieren, um weiteren Schaden zu verhindern. Bei versehentlicher Installation einer App, sollte das Handy möglichst schnell in den Flugmodus geschaltet werden, damit keine Daten mehr übertragen werden können.

Um eine schädliche App wieder loszuwerden, raten die Verbraucherschützer*innen, das Smartphone im abgesicherten Modus neu zu starten und dann nach der kürzlich installierten App zu suchen, um sie zu löschen. Gelingt das nicht, hilft nur noch das Zurücksetzen des Geräts in den Werkszustand.

Weitere Tipps und Hilfen zum Thema Fake-SMS finden Sie hier bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

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