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Eigentlich soll Andrea Nahles die SPD retten. Doch dass sie heute kommissarisch den Parteivorsitz übernehmen könnte, wirft rechtliche Fragen auf.

Eigentlich soll Andrea Nahles die SPD retten. Doch dass sie heute kommissarisch den Parteivorsitz übernehmen könnte, wirft rechtliche Fragen auf.

Der geplante Wechsel der SPD-Parteiführung vollzieht sich alles andere als geräuschlos. Zwar könnte Fraktionschefin Andrea Nahles schon an diesem Dienstag geschäftsführend den Vorsitz von Martin Schulz übernehmen. Zuvor müssen die Gremien aber noch zustimmen. Präsidium und Parteivorstand kommen deshalb am Nachmittag zu einer Sondersitzung zusammen um eine Entscheidung zu treffen. Doch es gibt starke rechtliche Bedenken.

Denn Nahles zählt nicht zu den sechs stellvertretenden SPD-Vorsitzenden. Sie ist nicht einmal Mitglied des 45-köpfigen SPD-Vorstands. Abgesehen davon, dass die SPD-Statuten eine solche Übernahme des Parteivorsitzes nicht ausdrücklich vorsehen, auch nicht kommissarisch. Und das zu ändern, ist nicht einfach.

„Natürlich sind solche Satzungen verbindlich, solange sie Gültigkeit besitzen“, stellt der Mainzer Parteienforscher Jürgen Falter klar. Satzungsänderungen seien typischerweise sehr schwer herbeizuführen und das nicht ohne Grund. „Man versucht auf diese Weise Manipulationen, die von jeweiligen Zufallsmehrheiten oder Gefühlslagen bestimmt werden, zu verhindern“, sagte Falter dem Handelsblatt.

Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen der SPD, Harald Baumann-Hasske. Nahles könnte „Entscheidungen von großer Tragweite“, etwa zu den Parteifinanzen, „auf dieser Basis keinesfalls treffen“, sagte er gegenüber der Zeitung „Welt“. „Die SPD-Führung will jetzt Geschlossenheit erzeugen und dabei auf die üblichen Vertretungsregelungen für den Vorsitzenden verzichten, obwohl es sechs stellvertretende Vorsitzende gibt“, so der Rechtsanwalt.

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Der Parteienforscher Oskar Niedermayer hält es für „definitiv besser, wenn erst mal einer der Stellvertreter kommissarisch die Amtsgeschäfte von Martin Schulz übernehmen würde“. Schulz und der Vorstand hätten viel von der Erneuerung der Partei gesprochen. Dabei hätten sie immer wieder deutlich gemacht, dass es mehr Mitwirkungsmöglichkeiten für die einzelnen Mitglieder geben solle – auch in Personalfragen.

„Jetzt wieder alles im kleinen Kreis auszumachen und einem Parteitag die Lösung einfach nur vorzusetzen, das erzeugt großen Unmut an der Basis“, sagte Niedermayer der „Frankfurter Rundschau“. In Zeiten des Mitgliedervotums sei dies „brandgefährlich“.

Auch in den Landesverbänden rumort es. Laut Berichten soll der Landesparteirat Schleswig-Holstein einen Antrag bei der SPD-Zentrale eingereicht haben, nach dem „satzungsgemäß eine Person aus der Reihe der stellvertretenden Vorsitzenden die Geschäfte kommissarisch fortführen soll, bis ein Bundesparteitag die Frage des Parteivorsitzes klärt.“


„Urwahl würde dem Parteiengesetz widersprechen“

Die Berliner SPD gab am Dienstagmorgen eine Erklärung ab: Zwar sei am Vortag in der Landesvorstandssitzung eine mögliche Kandidatur von Andrea Nahles als Parteivorsitzende begrüßt worden. Die Genossen hätten allerdings „das Verfahren“ angemahnt. Kommissarisch sollte ein Stellvertreter das Amt übernehmen, „bis Andrea Nahles auf einem Parteitag als Vorsitzende gewählt werden könne“, hieß es in der Erklärung.

Der Kölner SPD-Politiker und Vorsitzende des Vereins NoGroKo, Steve Hudson, äußerte sich ebenfalls ablehnend: Es gebe sechs Stellvertreter in der SPD, die den Statuten entsprechend vorübergehend den Vorsitz übernehmen könnten. „Frau Nahles ist nicht mal Mitglied im sehr großen Parteivorstand“, betonte Hudson am Dienstag im Inforadio rbb. Es gehe nicht, dass an den Mitgliedern der Partei vorbei etwas entschieden werde, was anscheinend eine kleine Gruppe in einem Hinterzimmer beschlossen habe. Ein viel besseres Verfahren wäre jetzt eine Mitgliederbefragung.

Doch auch dieser Punkt wäre rechtlich hochproblematisch. „Die geforderte Urwahl der Parteivorsitzenden würde dem Parteiengesetz widersprechen“, erklärt Parteienforscher Falter. Er verweist auf Paragraf 9, Absatz 4 des Parteiengesetzes in seiner gültigen Fassung. Hier sei zwingend die Wahl des Parteivorstandes und damit natürlich auch der Parteivorsitzenden durch einen Parteitag gefordert. „Diese Regelung kennt auch kein Hintertürchen, sodass eine Urwahl nicht gesetzeskonform wäre und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von einem zuständigen Gericht sofort gestoppt werden würde, falls es angerufen würde“, betonte Falter.

Rechtlich umstritten ist laut Falter außerdem die Frage, ob ein unverbindliches Meinungsbild durch Mitgliederbefragung hergestellt werden kann, an dem sich dann ein Parteitag orientieren könnte. „Schwierig ist es wegen der faktischen Bindungswirkung einer solchen Mitgliederbefragung“, sagte Falter.

Tatsächlich gab es bereits einmal eine solche Mitgliederbefragung: 1993 stellten sich Rudolf Scharping, Heidemarie Wieczorek-Zeul und Gerhard Schröder dem Votum der Genossen. Fast 500.000 Mitglieder beteiligten sich damals, um einen neuen Vorsitzenden zu küren. Am Ende machte Scharping das Rennen, musste dann aber noch von einem Parteitag bestätigt werden.

„Was mich wundert ist, dass eine promovierte Juristin wie Frau Barley, die sich auch noch im Verfassungsrecht auskennt, wiederholt eine Urwahl der Vorsitzenden fordert“, sagte Falter. Vielleicht sei da der Wunsch, in die Schlagzeilen zu kommen, stärker, als die Furcht, sich vor den Standeskollegen zu blamieren. „Es wirft überhaupt kein gutes Licht auf die SPD-Führung, hier nicht ein für alle Mal klarzustellen, dass das Parteiengesetz selbst dann gilt, wenn der Wunsch nach Basisentscheidungen gerade à la mode ist“, betonte Falter.

Auch SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel wies am Dienstag im Deutschlandfunk auf die rechtlichen Probleme einer Urwahl hin: Er verwies auf den Umstand, dass bei einer Urwahl der Parteichef direkt, seine Stellvertreter aber von einem Parteitag gewählt würden. „Dann müssen die Satzungen geändert werden“, sagte Schäfer-Gümbel und betonte, der SPD-Parteitag habe erst vor wenigen Wochen beschlossen, diese „komplizierten Fragen“ auf dem Reformparteitag im Dezember dieses Jahres zu klären. Die Wahl eines Parteivorsitzenden habe auf einem Parteitag stattzufinden, „und es ist gut, sich genau an diese Regeln zu halten“, sagte Schäfer-Gümbel. „In der Zwischenzeit müssen Amtsgeschäfte geführt werden“.