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MV-Klimastiftung legt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein

SCHWERIN/KARLSRUHE (dpa-AFX) -Die wegen ihrer Beteiligung am Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 umstrittene Klimaschutzstiftung Mecklenburg-Vorpommern hat im Streit um ihre Auskunftspflicht gegenüber der Presse das Bundesverfassungsgericht angerufen. Das Gericht in Karlsruhe bestätigte am Freitag den Eingang der angekündigten Verfassungsbeschwerde. Die von einer Anwaltskanzlei in Münster verfasste Klageschrift umfasst mehr als 80 Seiten. Darin wird der zwei Gerichtsurteilen zugrundeliegenden Auffassung widersprochen, dass die Stiftung wegen ihrer Nähe zur Landesregierung als Behörde anzusehen und damit zur Auskunft verpflichtet ist.

Mit dem Gang vor das höchste deutsche Gericht soll nach Angaben der Stiftung verhindert werden, dass die Namen der von ihr zur Unterstützung des Pipeline-Baus beauftragten Firmen öffentlich werden. Die dem Umwelt- und Klimaschutz gewidmete Stiftung hatte einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gegründet, um unter Umgehung drohender US-Sanktionen die Fertigstellung der Gasleitung durch die Ostsee zu ermöglichen.

Neben diesem Engagement sorgte auch die maßgebliche Finanzierung der Stiftung mit Geld aus russischen Erdgasgeschäften für massive Kritik. Die Gazprom US3682872078-Tochter Nord Stream 2 hatte der Stiftung 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Im Schweriner Landtag befasst sich ein Untersuchungsausschuss mit den Vorgängen um die Gründung und mit dem Wirken der lange Zeit von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) unterstützten Stiftung. Nach Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine war Schwesig aber auf Distanz zu dem Pipeline-Projekt und auch zur Stiftung gegangen, die nun aufgelöst werden soll.