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Misstrauen gegenüber Facebook & Co. wächst

Soziale Medien werden für die Meinungsbildung immer wichtiger – das zeigt eine Studie. Bei jungen Leuten haben sie dem Fernsehen den Rang als wichtigste Informationsquelle abgelaufen. Gleichzeitig ist das Misstrauen groß.

Wenn es um die Meinungsbildung geht, gewinnt das Internet immer mehr an Bedeutung. Dabei sind die soziale Medien sind die Agendasetter für junge Leute. Facebook, Twitter, Linkedin, Xing und andere spielen in Deutschland eine zunehmend wichtige Rolle bei der Verbreitung von Nachrichten. Laut Studie der Landesmedienanstalten, die dem Handelsblatt exklusiv vorliegt, informieren sich 20 Prozent der Befragten jeden Tag über die sozialen Medien.

Im Auftrag der Medienanstalten hat das Medienforschungsinstitut Kantar TNS mit 1400 Interviews mit Nutzern ab 14 Jahren durchgeführt. Hochgerechnet auf die Deutsche Bevölkerung nutzen damit täglich rund 15 Millionen Menschen Facebook, Twitter und Co. als Nachrichtenquelle.

Doch das Misstrauen ist groß. Nur knapp drei Millionen Menschen vertrauen den Informationen bei Facebook & amp; Co. mehr als Zeitung, Radio oder Fernsehen. 94 Prozent der Nutzer von sozialen Medien achten darauf, wer der Absender der Nachricht ist. „Es ist erfreulich, dass den Nachrichten in klassischen Medien mehr Glauben geschenkt wird als in sozialen Medien“, sagt Siegfried Schneider, Präsident der Bayerischen Landesanstalt für und Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM) dem Handelsblatt.

Ein weiteres überraschendes Ergebnis der Untersuchung ist die Skepsis, mit der die Nutzer den Nachrichtenquellen begegnen. Nur 19 Prozent der Nutzer vertrauen den Informationen in sozialen Medien grundsätzlich mehr als in Zeitungen, Radio und Fernsehen.

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Die sozialen Medien werden der Studie zufolge vor allem als Möglichkeit der freien Meinungsäußerung wahrgenommen. 89 Prozent der Nutzer sind dieser Ansicht. Doch nur jeder Dritte glaubt, bei Facebook und Co. tatsächlich einen guten Überblick über verschiedene Meinungen und Positionen zu erhalten.

Fast drei Viertel der Nutzer erwarten, dass die vielen Kommentare leicht einen falschen Eindruck des tatsächlich vorherrschenden Meinungsbildes vermitteln können. „Es freut mich, dass so viele Nutzer wissen, dass sie in den sozialen Medien nicht alles für Bares nehmen können“, sagte DLM-Chef Schneider.

Die Medienwächter in Deutschland, die bislang vor allem das Privatfernsehen kontrollieren, fordern angesichts des schnellen Medienwandels mehr Kompetenzen für das Netz. „Wenn rechtspopulistische Internetportale wie Breitbart falsche Nachrichten verbreiten, ist niemand zuständig. Im Rundfunkstaatsvertrag muss daher eine bestehende Regelungslücke geschlossen werden“, so Schneider.

„Denn die Einhaltung der journalistischen Grundsätze bei journalistisch-redaktionellen Online-Angeboten wird derzeit nicht überwacht.“ Nur für den Bereich der elektronischen Online-Angebote von Presseunternehmen übernimmt der Deutsche Presserat diese Aufgabe. „Ich kann trotz der guten Zahlen keine Entwarnung geben. Wir müssen wachsam bleiben“, sagt Schneider.

Der Medienkontrolleur lobt ausdrücklich, dass Facebook mit Hilfe der Bertelsmann-Tochter Arvato das eigene Angebot nach Propaganda und strafrechtlich relevanten Inhalten überprüft. „Ich bin froh, dass Facebook das Problem von Falschmeldungen erkannt hat und darauf zunehmend auch reagiert“, sagt Schneider. Allerdings ist die Kehrtwende erst auf massiven Druck in Berlin geschehen.

„Immer mehr Menschen nutzen zu ihrer Information das Internet und vor allem auch soziale Medien. Das führt zum Rückgang bei der Nutzung von Fernsehen und Zeitungen“, bilanziert Medienwächter Schneider die aktuelle Medienentwicklung. Laut der Studie der Landesmedienanstalten hat das Internet bei den Jüngeren das Fernsehen als wichtigstes Medium bereits klar abgelöst. „Bei den 14- bis 29-Jährigen hat das Internet bereits dem Fernsehen den Rang abgelaufen.“ Diese Altersgruppe nutzt zu 51,9 Prozent das Internet, um sich eine politische Meinung zu bilden. Nur 19,2 Prozent bevorzugen das Fernsehen.

Diese Zahlen nimmt der Vorsitzende der deutschen Medienwächter zum Anlass, an RTL und Pro Sieben Sat 1 zu appellieren, ihr Informationsangebot zu erhalten und auszubauen. „Wenn junge Menschen klassisches TV einschalten, dann vor allem bei den Privaten. Deshalb haben die Privaten quasi eine Bringschuld, um die Grundversorgung für junge Leute mit Information zu gewährleisten“, sagt Schneider.

KONTEXT

Was man zu Hasskommentaren wissen sollte

Was ist "Hate Speech"?

Eine feste Definition des Begriffs "Hate Speech" gibt es nicht. Gemeint sind allgemein Meinungsäußerungen, die bestimmte Personen oder Personengruppen herabsetzen und verunglimpfen sollen. In der politischen Debatte geht es nur um solche Formen von Hate Speech, die gegen Gesetze verstoßen, insbesondere gegen Paragraphen des Strafgesetzbuchs (StGB). Ein Beispiel ist § 130 des Strafgesetzbuchs (Volksverhetzung). Diese Vorschrift verbietet es, zum Hass gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppe aufzustacheln oder zu Gewalt gegen sie aufzufordern. Außerdem ist danach unter bestimmten Umständen die Leugnung des Holocaust strafbar.

Quelle: Bundesjustizministerium.

Bundesjustizministerium

Wer definiert, welche Äußerungen rechtswidrige "Hate Speech" sind?

Weder das Bundesjustizministerium noch die vom Ministerium eingerichtete Task Force prüfen, ob konkrete Inhalte gegen Gesetze verstoßen und entscheiden daher auch nicht über die Entfernung von rechtswidrigen Inhalten. Diese Prüfung führen die in der Task Force vertretenen Unternehmen vielmehr in eigener Verantwortung und in eigener Zuständigkeit durch. Die Unternehmen haben zugesagt, hasserfüllte Inhalte und Aufstachelung zu Gewalt einerseits auf ihre Gemeinschaftsrichtlinien ("Community Standards") hin und andererseits auf Grundlage des deutschen Rechts zu überprüfen, sobald ihnen konkrete Inhalte dieser Art gemeldet worden sind.

Welche Themen werden betrachtet?

Thema der Task Force ist ganz generell der Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet. Die Diskussion ist nicht auf rechtsextremistische Inhalte beschränkt, sondern umfasst rechtswidrige Aufrufe zu Hass und Gewalt unabhängig von ihren Motiven oder den Personen, gegen die sie sich richten. Fragen im Zusammenhang mit der Löschung konkreter Beiträge können nur die Unternehmen beantworten.

Verstößt die Löschung von Hassbotschaften gegen die Meinungsfreiheit?

In Deutschland gilt Meinungs- und Pressefreiheit. Das ist im Grundgesetz verankert. In Absatz 2 des entsprechenden Artikels 5 steht allerdings auch: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." Das heißt: Niemand darf sein Recht auf Meinungsfreiheit dafür nutzen, die Rechte anderer zu verletzen, zum Beispiel, indem er gegen sie hetzt, zu Gewalt aufruft oder sie verleumdet. Diese Gesetze gelten - sie müssen in sozialen Netzwerken aber konsequenter als bislang zur Anwendung kommen. Und nur darum geht es: Dass Kommentare, die gegen das Strafrecht verstoßen, gelöscht werden.

Wie unterscheidet sich das Löschen von rechtswidriger "Hate Speech" von der Strafverfolgung?

Die Strafverfolgung dient dazu, den verantwortlichen Autor zur Rechenschaft zu ziehen. Dies ist Sache der zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Die Staatsanwaltschaften werden Anzeigen schnell prüfen und zur Anklage bringen, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Ziel des Löschens von rechtswidrigen Beiträgen ist es, für eine angemessene Kommunikationskultur zu sorgen und die vom Hass betroffenen Gruppen und Personen zu schützen. Die beiden Ziele ergänzen sich.

In welchem Verhältnis steht das Vorgehen der Task Force zum normalen Rechtsweg?

Die Task Force nimmt keine Prüfung von Inhalten vor und entscheidet auch nicht über die Entfernung von strafbaren Inhalten. Die strafrechtliche Verfolgung von Hasskriminalität im Internet obliegt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden.

KONTEXT

Welche Facebook-Dienste die Deutschen nutzen

Mehr als "Gefällt mir"

Facebook ist nicht nur eine Internetseite oder eine App. Das soziale Netzwerk wurde in den vergangenen Jahren kräftig erweitert. Die bekanntesten Teile sind der Facebook Messenger, Instagram und Whatsapp. Das Statistik-Portal Statista hat die Deutschen gefragt, welche Dienste und Produkte sie mindestens gelegentlich nutzen.

Facebook allgemein

72 Prozent nutzen das Social Media Portal. Dabei ist der Unterschied zwischen Männern (73 Prozent) und Frauen (71 Prozent) gering.

Facebook Messenger

Den Facebook-Nachrichtendienst nutzen 43 Prozent der Befragten - Männer wie Frauen.

Instagram

Den Online-Dienst Instagram zum Teilen von Fotos und Videos nutzen 26 Prozent der Männer und 22 Prozent der Frauen.

Whatsapp

Den Instant-Messaging-Dienst, der seit dem Jahr 2014 zu Facebook gehört, wird 70 Prozent der Befragten genutzt. Mit 71 Prozent männlichen und 70 Prozent weiblichen Nutzern sind die Unterschiede bei den Geschlechtern gering.