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Millionen von Führerscheinen müssen bald umgetauscht werden – hier erfahrt ihr, wann ihr an der Reihe seid

Führerscheine sollen in Zukunft EU-weit einheitlich sein. - Copyright: picture alliance / Getty Images
Führerscheine sollen in Zukunft EU-weit einheitlich sein. - Copyright: picture alliance / Getty Images

Bis 2033 müssen in Deutschland rund 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Der Grund: Die Fahrerlaubnis soll in allen EU-Ländern einheitlich und damit fälschungssicher werden. Betroffen sind alle Scheckkarten- und Papierführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Wann ihr euren Führerschein umtauschen müsst, entscheidet euer Geburtsjahr beziehungsweise das Ausstellungsjahr eurer Fahrerlaubnis. Im Januar 2024 wird es für die nächste Gruppe ernst.

Wer vom Führerschein-Umtausch betroffen ist

Die Chancen, dass ihr euren Führerschein in den nächsten Jahren abgeben müsst, sind hoch. Dafür bekommt ihr allerdings einen fälschungssicheren EU-Führerschein. Aber keine Sorge, für die neue Bescheinigung der Fahrerlaubnis ist keine Prüfung oder Untersuchung nötig.

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Laut ADAC geht es dabei um 15 Millionen Papierführerscheine und 28 Millionen Scheckkartenführerscheine. Für die grauen, rosa oder DDR-Papierführerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, erfolgt der Umtausch nach dem Geburtsjahr. Bei Scheckkartenführerscheinen, die zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Mehr zum Thema: Autofahrer 60 Jahre ohne Führerschein unterwegs

Die gestaffelte Reihenfolge der Umtauschfristen soll eine Überlastung der Behörden verhindern. In diesem Jahr sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 dran. Falls euer Geburtsjahr in diesem Zeitraum liegt und euer Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, solltet ihr euch dringend um einen Termin beim Amt kümmern.

Infografik: Wie viele ältere Menschen haben einen Führerschein? | Statista
Infografik: Wie viele ältere Menschen haben einen Führerschein? | Statista

Führerschein-Umtausch: Das solltet ihr beachten

Auch mit eurem neuen Führerschein könnt ihr weiter unbefristet fahren. Allerdings ist die Gültigkeit Ausweises auf 15 Jahre begrenzt. Nach dieser Zeit müsst ihr die Scheckkarte also wieder gegen eine neue austauschen. Den Umtausch beantragt ihr entweder beim Straßenverkehrsamt oder bei der zuständigen Führerscheinstelle. Für die Ausstellung benötigen die Behörden ein gültiges Ausweisdokument – Personalausweis oder Reisepass – ein biometrisches Passfoto und natürlich euren aktuellen Führerschein. Das Ganze kostet euch laut ADAC rund 25 Euro.

Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig tauscht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In der Regel ist dann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro fällig. Ihr möchtet die Sache schnell hinter euch bringen? Kein Problem. Auch vor Ablauf der Frist ist ein freiwilliger Umtausch jederzeit möglich.

Video: Bald ungültig: Wer jetzt seinen Führerschein umtauschen muss