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SPD wirft Union vor, Maßnahmen gegen DSGVO-Abmahnmissbrauch blockiert zu haben

Die Union befürchtet, dass Abmahnanwälte die DSGVO ausnutzen. Doch rechtzeitige Gegenmaßnahmen habe die Partei blockiert, sagt die SPD.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sorgt für Spannungen zwischen den Regierungsparteien: Die SPD erhebt schwere Vorwürfe gegen die CDU, weil viele Mittelständler und Vereine sich sorgen, dass sie durch die DSGVO ins Visier missbräuchlicher Abmahnungen kommen.

„Die SPD drängt seit Langem darauf, missbräuchliche Abmahnungen in allen Bereichen – nicht nur im Datenschutz – zu verhindern. Die Union hat allerdings schärfere Gesetze in den Koalitionsverhandlungen blockiert“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner.

Der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Volker Ullrich, wies die Vorwürfe zurück. Zugleich forderte er Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) auf, gegen das befürchtete Abmahnwesen vorzugehen. „Aus Abmahnungen darf kein Geschäftsmodell entstehen. Ich erwarte, dass das SPD-geführte Justizministerium sehr bald hierzu Vorschläge vorlegen wird“, sagte Ullrich dem Handelsblatt. „Ich erachte die Vorhaltungen als haltlos“, fügte Ullrich mit Blick auf Fechner hinzu.

Der Chef der Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU (MIT), Carsten Linnemann, hatte zuvor Maßnahmen gegen Abmahner eingefordert. „Die Regierung muss jetzt schnell dafür sorgen, dass mit Abmahnungen kein Unwesen getrieben wird und dass die Betroffenen sicher wissen, dass versehentliche Versäumnisse nicht zu Bußgeldern führen“, sagte der CDU-Politiker dem „Spiegel“. „Wir können die berechtigten Sorgen der Mittelständler und ehrenamtlich tätigen Bürger nicht einfach aussitzen“, sagte Linnemann. „Wir müssen sie vom Missbrauch des Abmahnrechts schützen“.

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Die neuen Vorschriften regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden strenger als bisher. Dadurch sollen die EU-Bürger die Hoheit über ihre Daten zurückgewinnen.

Unter anderem müssen Verbraucher darüber informiert werden, wer persönliche Daten wie Name, Adresse, Email-Adresse und Ausweisnummer sammelt – und aus welchem Grund. Darüber hinaus ist die Zustimmung des Verbrauchers erforderlich. Bei Verstößen drohen teils hohe Geldstrafen.

Abmahnanwälte könnten aktiv werden, wenn etwa Webseiten nicht datenschutzkonform sind. Künftig müssen Datenschutzerklärungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Internetseiten verständlicher formuliert werden. Webseiten-Betreiber müssen überdies in einem „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ auflisten, welche Daten wann, wie und warum erhoben und wie sie weiterverarbeitet wurden. Angesichts derart komplexer Vorgaben könnte es entsprechend viele Fehler geben.

Das Risiko massenhaft kostenpflichtiger Abmahnungen werde mit den „teilweise neuen und auch unklaren“ Regelungen „besonders relevant“, ist Stephan Wernicke, Chefjustitiar des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), überzeugt. Man könne heutzutage kaum noch eine gewerbliche Homepage ohne IT-Anwalt und Datenschutzexperten betreiben.

Entbehrliche Abmahnungen sind wahrscheinlich

„Das schadet sowohl dem Gründergeist als auch dem Rechtsstandort – denn Rechtssicherheit ist gerade hier wichtig“, sagte Wernicke dem Handelsblatt. Er halte es daher für „wahrscheinlich, dass es viele entbehrliche Abmahnungen geben wird, wenn der Gesetzgeber nicht einschreitet“.

Den Handlungsbedarf haben Union und SPD indes bereits erkannt. Im Koalitionsvertrag verständigten sie sich darauf, gegen Abmahnmissbrauch vorzugehen. Zwar betonte der Sprecher des Bundesjustizministeriums, Maximilian Kall, im Gespräch mit dem Handelsblatt, dass die Frage möglicher Abmahnungen „gar nicht direkt mit der DSGVO zu tun“ habe, sondern sich nach anderen längst bestehenden Regelungen richte.

Gleichwohl sieht das Ministerium Handlungsbedarf – so, wie er im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD skizziert ist. Dort heißt es: „Wir wollen den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts verhindern, zum Beispiel durch die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstandes, und so kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher schützen.“

Kall sagte dazu: „Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird sich dieses Auftrags aus dem Koalitionsvertrag annehmen.“

Fechner mahnte, den Passus jetzt schnell umzusetzen. Der fliegende Gerichtsstand ermöglicht es Abzockern, vor Gerichten zu klagen, die weit vom Wohnort des Betroffenen entfernt sind. Viele zu Unrecht verklagte Firmen hätten deshalb auf Rechtsmittel verzichtet und unberechtigte Schadenersatzzahlungen geleistet, erklärte der SPD-Rechtspolitiker.

Zudem müssten die Anwaltsgebühren insgesamt auch im Urheberrecht „endlich wirksam gedeckelt werden, was die Union in den Koalitionsverhandlungen blockiert hat“, sagte er weiter. Abmahnungen müssten dem freien Wettbewerb und dem Verbraucherschutz dienen. „Abmahnungen dürfen aber nicht Geschäftsmodell für Abzocker werden, die mit freiem Wettbewerb oder Verbraucherschutz gar nichts am Hut haben“, betonte der SPD-Politiker.

Eine schnelle Rechtsklarheit würde helfen

Dass jetzt CDU-Wirtschaftspolitiker Maßnahmen gegen missbräuchliche Abmahnungen forderten, sei daher „scheinheilig, weil die gleichen Leute vor wenigen Monaten diese dringend nötigen Maßnahmen nicht im Koalitionsvertrag sehen wollten“.

Der CSU-Politiker Ullrich hielt Fechner entgegen: „Die Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands als wichtiges Instrument gegen missbräuchliche Abmahnungen war und ist stets auch ein Anliegen der Union.“ Er sei auch „sehr offen im Hinblick auf eine Deckelung der Abmahngebühren“.

Rasche gesetzgeberische Maßnahmen hält auch die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Marit Hansen, für geboten, um Abmahnwellen im Zuge der Datenschutzgrundverordnung zu unterbinden. „Rechtsklarheit würde ein Gesetz gegen missbräuchliche Abmahnungen schaffen. Hier braucht man definierte Kriterien, um die Spreu vom Weizen zu trennen“, sagte Hansen dem Handelsblatt.

Hansen sieht auch Branchenverbände in der Pflicht. Sie könnten „nachsteuern, um den Streueffekt einzudämmen, wenn mit derselben Masche versucht wird, bei zahlreichen Unternehmen Geld einzusammeln“, sagte die Datenschützerin.

„Beispielsweise konstruktiv mit Hinweisen, wie man Datenschutzfehler vermeidet, oder durch Tools, die dabei helfen, datenschutzkonform zu handeln.“ Oder durch Warnungen, mit welchen „problematischen Abmahnbegründungen im großen Stil“ vorgegangen werde.