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München klagt gegen bayernweites Verbot von Bettensteuer

MÜNCHEN (dpa-AFX) -Nach dem bayernweiten Verbot von lokalen Übernachtungssteuern hat die Stadt München beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Freistaat eingereicht. "Das Verbot ist ein erheblicher Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, das will ich so nicht hinnehmen", sagte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) am Mittwoch in München.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt hatte am 1. März eine Satzung für eine Übernachtungssteuer beschlossen. Konkret ging es um fünf Prozent, die volljährige Hotelgäste auf ihren Übernachtungspreis obendrauf zahlen sollten - nicht aber auf Zusatzangebote wie Frühstück oder Sauna. In anderen Städten in Deutschland gibt es eine solche Übernachtungssteuer schon länger. Die Regierung von Oberbayern hatte jedoch die Umsetzung der Steuer unter Verweis auf das vom Landtag geänderte Kommunalabgabengesetz untersagt.