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Lohnfortzahlung bei Krankheit: Mitarbeiter können Anspruch verlieren

Wird ein Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden krank, hat er Anspruch auf Entgeldfortzahlung. Der besteht für sechs Wochen. Foto: Arno Burgi

Werden Mitarbeiter krank, haben sie einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Führen Beschäftigte ihre Erkrankung vorsätzlich herbei, können sie ihn aber verlieren. Der Maßstab dafür liegt jedoch hoch.

Eine Restaurantmitarbeiterin hatte sich während der Arbeit verletzt. Sie war ausgerutscht und dann fast einen Monat krankgeschrieben. Der Chef war der Ansicht, er müsse den Lohn während der Krankheit nicht zahlen. Am Tag vor dem Unfall habe er die Frau zweimal darauf hingewiesen, dass ihre Stoffturnschuhe ungeeignet sind und zu glatte Sohlen haben. Sie sei dem Hinweis aber nicht nachgekommen.

Das sah das Landesarbeitsgericht Köln anders: Zwar müsse der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlen, wenn die Arbeitsunfähigkeit in besonders grober Weise selbst herbeigeführt worden sei. Das liege hier nicht vor. Völlig ungeeignet wären hochhackige Schuhe, nicht jedoch Stoffturnschuhe. Der Mitarbeiterin sei daher kein Vorwurf zu machen. Das Sicherheitsrisiko habe der Arbeitgeber offensichtlich auch als nicht besonders hoch angesehen. Ansonsten hätte er seine Mitarbeiterin am Vortag aufgefordert, sofort die Schuhe zu wechseln (Az.: 7 Sa 1204/11). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.