Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.772,85
    +86,25 (+0,46%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.085,08
    +30,67 (+0,61%)
     
  • Dow Jones 30

    39.512,84
    +125,08 (+0,32%)
     
  • Gold

    2.366,90
    +26,60 (+1,14%)
     
  • EUR/USD

    1,0772
    -0,0012 (-0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    56.494,24
    -1.774,89 (-3,05%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.264,07
    -93,94 (-6,92%)
     
  • Öl (Brent)

    78,20
    -1,06 (-1,34%)
     
  • MDAX

    26.743,87
    +34,97 (+0,13%)
     
  • TecDAX

    3.404,04
    +19,74 (+0,58%)
     
  • SDAX

    14.837,44
    +55,61 (+0,38%)
     
  • Nikkei 225

    38.229,11
    +155,13 (+0,41%)
     
  • FTSE 100

    8.433,76
    +52,41 (+0,63%)
     
  • CAC 40

    8.219,14
    +31,49 (+0,38%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.340,87
    -5,40 (-0,03%)
     

Lockdown-Paragraf im Eildurchgang beschlossen – das sorgt für Unmut

Bundestag und Bundesrat haben die Novelle des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Außerhalb und innerhalb des Parlaments herrscht eine aufgeladene Stimmung.

Proteste in Reihen der AfD-Fraktion. Foto: dpa
Proteste in Reihen der AfD-Fraktion. Foto: dpa

Die Lage in Sichtweite des Reichstagsgebäudes ist angespannt: Mehrere Tausend Menschen haben sich am Brandenburger Tor versammelt, trotz des für das Berliner Regierungsviertel verhängten Demonstrationsverbots. Sie protestieren am Mittwoch gegen die Novelle des Infektionsschutzgesetzes – eine Gesetzesänderung, die sie als Angriff auf die Demokratie verstehen.

Die Vorstellung, es handele sich um ein „Ermächtigungsgesetz“ und den Weg in die Diktatur, ist abwegig. Doch das Internet ist voll mit Falschinformationen, die diese These zu stützen scheinen. Unter den Demonstranten sind auch Corona-Leugner und Rechtsextreme, es bleibt nicht friedlich.

WERBUNG

Als sich die Demonstranten weigern, die Versammlung aufzulösen, setzt die Polizei Wasserwerfer ein. Es kommt zu Rangeleien. Nach Angaben der Berliner Polizei wurden Beamte mit Flaschen, Steinen und Böllern beworfen sowie mit Pfefferspray attackiert.

Im Plenarsaal des Bundestags inszeniert sich die AfD als parlamentarischer Arm der Demonstranten. Die Abgeordneten der Partei haben Plakate mit dem Wort „Grundgesetz“ mitgebracht, die sie während der Debatte hochhalten. Ein Verstoß gegen die Regeln im Parlament.

Der Vorwurf, dass die Bundesregierung die Parlamente bei den weitreichenden Corona-Maßnahmen nicht genug einbindet ist nicht neu und keineswegs unberechtigt. Die Szenen aus dem politischen Zentrum der Republik zeigen aber, wie sich ein Teil der Gegner immer weiter radikalisiert und mit Blick auf Gefahren für die demokratische Grundordnung zunehmend in einer Parallelwelt zu leben scheint.

Bundestag und Bundesrat nahmen die umstrittene Reform des Infektionsschutzgesetzes am Nachmittag an. Im Kern des umstrittenen Vorhabens der Bundesregierung stehen präzisere Regelungen, mit denen die von Landesregierungen und zuständigen Behörden verordneten Alltagsbeschränkungen in der Pandemie auf ein festeres rechtliches Fundament gestellt werden sollen. Viele Eingriffe landeten in den vergangenen Monaten vor den Gerichten, die immer häufiger Zweifel anmeldeten, ob für die Maßnahmen die gesetzlichen Grundlagen ausreichen.

Der neue Paragraf 28a im Infektionsschutzgesetz listet eine Reihe von Maßnahmen auf, darunter Abstandsgebote, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum, eine Maskenpflicht sowie Veranstaltungsverbote, Auflagen für Geschäfte und Schließungen der Gastronomie.

In bestimmten Bereichen sollen Eingriffe nur zulässig sein, „soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen“ eine wirksame Corona-Eindämmung „erheblich gefährdet wäre“. In diesem Zusammenhang werden religiöse Zusammenkünfte und Demonstrationen genannt.

Viele dieser Maßnahmen wurden im Laufe der Pandemie bereits ergriffen, nun werden sie ausdrücklich in einem Gesetz verankert. Voraussetzung ist eine vom Bundestag festgestellte „epidemische Lage von nationaler Tragweite“.

Neu ist nun, dass Rechtsverordnungen zudem zeitlich zu befristen sind. Die Geltungsdauer soll grundsätzlich vier Wochen betragen, kann aber verlängert werden. Außerdem müssen die Verordnungen mit einer allgemeinen Begründung versehen werden.

Die Reaktionen im Plenarsaal:

  • Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verteidigte in der Parlamentsdebatte das Gesetz. „Wir brauchen in dieser Pandemie die Befugnisse und Instrumente, zu handeln und zu entscheiden“, sagte er. „Das Virus ist dynamisch, wir müssen es auch sein.“

  • Die SPD-Gesundheitspolitikerin Bärbel Bas wies Befürchtungen zurück, dass mit der Reform Befugnisse für Bundes- und Landesregierungen ausgeweitet würden. „Genau das Gegenteil ist der Fall“, sagte sie.

Die Opposition hält auch die neuen Regelungen für noch nicht bestimmt genug und daher verfassungsrechtlich fragwürdig. Ihr fehlen auch stärkere Beteiligungsrechte der Parlamente. Und sie kritisierte das schnelle Tempo, in dem das Gesetz durch Bundestag und Bundesrat gebracht wurde.

  • Die geplanten Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz gäben den Regierungen keine Leitplanken vor, sondern stellten ihnen „einen Freifahrtschein“ aus, monierte FDP-Fraktionschef Christian Lindner. Es fehle nach wie vor, dass Eingriffe in Freiheitsrechte nach dem Prinzip „Wenn, dann“ einer konkret definierten Infektionssituation zugeordnet würden. Nur dann sei staatliches Handeln einzuschätzen.

  • Die Linke pochte darauf, dass Eingriffe in Grundrechte auch in der Corona-Pandemie ausschließlich im Parlament beschlossen werden dürfen. Der parlamentarische Geschäftsführer der Partei, Jan Korte, sagte, es sei eine demokratische Grundsatzfrage, dass niemals Regierungen über solche massiven Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte entscheiden dürften. „Das ist nicht zulässig“, betonte er. Die Coronakrise dürfe nicht „zu einer schleichenden Demokratiekrise“ werden.

  • Die Grünen trugen das Gesetz der Regierungskoalition mit, forderten aber Nachbesserungen. Die Grünen-Abgeordnete Manuela Rottmann sagte, dass etwa das Kindeswohl einen größeren Stellenwert einnehmen müsse. Außerdem fordert die Partei eine umfassende Berichtspflicht der Bundesregierung zu den Maßnahmen.

  • Die AfD hatte zum Auftakt der Debatte versucht, das Thema wieder von der Tagesordnung zu nehmen, scheiterte damit aber am geschlossenen Widerstand der anderen Fraktionen. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, kritisierte, die Koalition habe den Antrag in den Ausschüssen durchgepeitscht, ohne dass den Abgeordneten genügend Zeit zur Prüfung und Debatte geblieben sei. „Die heutige Gesetzesvorlage ist eine Ermächtigung der Regierung, wie es das seit geschichtlichen Zeiten nicht mehr gab“, sagte er.

Auch Gegner der staatlichen Corona-Politik, die am Brandenburger Tor demonstrierten, zogen Parallelen zum „Ermächtigungsgesetz“. Mit dem Gesetz der Nationalsozialisten von 1933 hatte sich der Reichstag selbst entmachtet und die Gesetzgebung auf Adolf Hitler übertragen.

„Der Vorwurf, es handele sich um eine Art Ermächtigungsgesetz, ist absurd. Das stellt die Tatsachen auf den Kopf“, sagte Norman Koschmieder, Experte für öffentliches Recht der Anwaltskanzlei Hengeler Mueller, dem Handelsblatt. „Wir bekommen mit der Gesetzesnovelle einen besseren Zustand als den, den wir bisher hatten.“

Zentral in der Verfassung sei der „Wesentlichkeitsvorbehalt“. Grundrechtseingriffe müssen demnach prinzipiell durch das Parlament vorgenommen werden. Allerdings könne diese Zuständigkeit nach Artikel 80 des Grundgesetzes in engen Grenzen auf die Exekutive übertragen werden, so Koschmieder.

Und dafür brauche es eine hinreichende gesetzliche Grundlage. „Unter Verfassungsrechtlern ist immer wieder kritisch gesehen worden, dass die bisherige Definition von notwendigen Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz zu weit gefasst ist und den Bestimmtheitsanforderungen des Artikel 80 nicht gerecht wird“, sagt der Rechtsexperte. „Das wird mit der Novelle nun verbessert.“

Allerdings gelte auch: „Je tiefer der Staat in Grundrechte eingreift, desto mehr müssen die Eingriffe auf einem Akt der Legislative beruhen und nicht auf Verordnungen der Exekutive. Da es bei den Corona-Maßnahmen um teils tief greifende Grundrechtseingriffe geht, kann man weiterhin sehr kritisch sehen, ob dafür eine Regelung auf Grundlage einer Rechtsverordnung ausreicht.“

Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart hält die Präzisierung des Infektionsschutzgesetzes für nicht ausreichend. „Die Zeit nach Abklingen der ersten Welle hätte genutzt werden müssen, um gesicherte Rechtsgrundlagen zu schaffen. Stattdessen wurde jetzt wieder im Eilverfahren ein Gesetz durch den Bundestag gebracht“, sagte Degenhart dem Handelsblatt. „Es muss sicherlich noch einmal nachgebessert werden.“

Das demokratische Defizit, das darin liege, dass Kanzleramt und Landesregierungen über Corona-Maßnahmen entschieden und nicht die Parlamente von Bund und Ländern, bleibe, „wenn auch abgemildert“, bestehen. Als „Blankoscheck“ sieht Degenhart die Schutzvorkehrungen aber „nicht unbedingt“.

Der Staatsrechtler hält es zwar für richtig, Einzelmaßnahmen als Regelbeispiele im Gesetz aufzuführen. Für die verschiedenen Eingriffe müssten dann aber die Voraussetzungen konkreter bestimmt werden. „Der Gesetzgeber hat nur geregelt, was möglich ist, aber nur unzureichend, wann und wie die Maßnahme ergriffen werden soll“, kritisiert er.

Beispiel Beherbergungsverbote: Wo könne das angeordnet werden, für welche Bereiche und unter welchen Voraussetzungen? Es seien Ersatzansprüche gegenüber dem Staat denkbar, etwa von Betrieben, die ungerechtfertigterweise schließen mussten.

Die Voraussetzungen für Quarantäne – hier insbesondere die Festlegung, wann eine Quarantäne als Freiheitsentziehung zu werten ist und darum unter Richtervorbehalt steht – vermisst Degenhart ebenfalls: „Das muss dringend näher geregelt werden.“ Die jetzigen Quarantäne-Bestimmungen seien als bloße Freiheitsbeschränkung ohne Richtervorbehalt einzuordnen. „Was wir in der ersten Welle im Frühjahr aber gesehen haben, dass etwa Wohnquartiere von Schlachthofmitarbeitern mit Zäunen abgeriegelt und von Wachen umstellt waren, das ist meines Erachtens schon eine Freiheitsentziehung, die mir ohne Richtervorbehalt sehr problematisch erscheint.“

Degenhart geht davon aus, dass den Gerichten die Rechtsgrundlage nun im Grundsatz ausreichen dürfte. „Sie werden aber wohl nicht jede Verordnung pauschal abnicken, sondern prüfen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Eingriffe wirklich gegeben sind, so wie sie es ja schon bisher getan haben“, erklärte der Staatsrechtler. Ob das Gesetz als solches verfassungswidrig sei, wäre vom Bundesverfassungsgericht zu entscheiden. „Dass es das Gesetz oder Teile davon für nichtig erklären könnte, nehme ich nicht an“, sagte Degenhart. Es könne jedoch sagen, dass in einigen Punkten nachgebessert werden müsse.

Auch Koschmieder sieht mehr Rechtssicherheit. „Die Kritik in der Rechtsprechung, dass die Ermächtigungsgrundlage als solche nicht ausreichend bestimmt ist, dürfte dagegen vorerst abnehmen“, sagte er.

Allerdings: „Die Gerichte haben sich in ihren Entscheidungen zu den Corona-Maßnahmen bisher vor allem auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezogen. Das wird auch so bleiben.“ Immerhin seien im Gesetz nun Schwellenwerte beim Infektionsgeschehen definiert, ab wann Maßnahmen ergriffen werden könnten. Das sei „unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit zu begrüßen“.

Junge Menschen empfinden Einschränkungen als gravierend

Laut Renate Köcher, Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie Allensbach, steht zwar eine deutliche Mehrheit der Bundesbürger hinter den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Aber der Unmut über die Uneinheitlichkeit der Regelungen in Deutschland wächst.

„Der derzeitige selektive Lockdown wird von der Mehrheit der Bürger als gravierender Eingriff in das eigene Leben empfunden. 59 Prozent meinen, dass der Staat zurzeit stark oder sogar sehr stark in ihr Leben eingreift“, schreibt Köcher in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ). Das seien zwar weniger als im Frühjahr, als 68 Prozent die Auswirkungen der Maßnahmen auf das eigene Leben als erheblich bewerteten.

Berücksichtige man aber, dass dieses Mal die Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie auch die meisten Geschäfte geöffnet seinen, „ist der Anteil bemerkenswert groß“. Laut Köcher empfindet insbesondere die junge Generation die Einschränkungen als gravierend. „Am wenigsten ist das bei der Altersgruppe über 60 der Fall, in der viele unabhängig von der aktuellen Krise zurückgezogener leben als Menschen aus der jungen und mittleren Generation.“

Die Polizei setzt bei einer Demonstration gegen die Corona-Einschränkungen der Bundesregierung am Brandenburger Tor Wasserwerfer ein. Foto: dpa
Die Polizei setzt bei einer Demonstration gegen die Corona-Einschränkungen der Bundesregierung am Brandenburger Tor Wasserwerfer ein. Foto: dpa