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Landeswahlleitung legt Einspruch gegen Berlin-Wahl ein

BERLIN (dpa-AFX) - Gegen die Ergebnisse bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 26. September hat die Landeswahlleitung wie angekündigt Einspruch beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingelegt. Grund sind Verstöße gegen wahlrechtliche Bestimmungen, wie die Landeswahlleitung am Montag mitteilte. Die stellvertretende Landeswahlleiterin, Ulrike Rockmann, hat beantragt, die Wahl in den Wahlkreisen Charlottenburg-Wilmersdorf 6 und Marzahn-Hellersdorf 1 für teilweise ungültig zu erklären. In beiden Wahlkreisen könnten Wahlfehler Auswirkungen darauf gehabt haben, welcher Kandidat gewählt wurde.

In dem Wahlkreis in Charlottenburg-Wilmersdorf wurden den Angaben zufolge zehn falsche Erststimmzettel und in 22 Fällen keine Erststimmzettel ausgegeben. Der Abstand zwischen dem vorne liegenden Kandidaten und dem dahinter beträgt 19 Stimmen. In dem anderen Wahlkreis wurden in vier Wahllokalen zeitweise keine Erststimmzettel für die Abgeordnetenhauswahl ausgegeben. Betroffen sind der Landeswahlleitung zufolge 509 Wählerinnen und Wähler. Der Stimmenabstand zwischen der erstplatzierten Person und der Person dahinter beträgt 70 Stimmen.

Überraschend kam der Einspruch nicht: Die von ihrem Amt zurückgetretene Landeswahlleiterin Claudia Michaelis hatte diesen Schritt schon Mitte Oktober in Aussicht gestellt. Möglich ist damit eine Wiederholung der Wahl in den beiden Wahlkreisen. Darüber muss der Verfassungsgerichtshof nach Prüfung der Vorgänge entscheiden.

Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus kam es in zahlreichen Wahllokalen zu Unregelmäßigkeiten. Dazu zählten Verzögerungen beim Zusenden von Briefwahlunterlagen, falsche oder fehlende Stimmzettel, eine zeitweise Unterbrechung des Wahlgeschehens in Lokalen oder lange Schlangen vor Wahllokalen. Mehrere hundert Wahllokale hatten länger geöffnet als üblich.

Weil es auch bei der Bundestagswahl in Berlin zu Pannen gekommen war, hat Bundeswahlleiter Georg Thiel Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl eingelegt, wie er am Freitag mitteilte. Der Einspruch betrifft die Gültigkeit der Wahl in sechs von zwölf Berliner Wahlkreisen. Am Freitag hatte außerdem die Senatsverwaltung für Inneres angekündigt, am Montag Einspruch gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl einzulegen.