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Land NRW kann am BGH nicht auf Negativzinsen aus Darlehen hoffen

KARLSRUHE (dpa-AFX) -Im Rechtsstreit mit einer Bank über sogenannte Negativzinsen aus einem Schuldscheindarlehen bekommt das Land Nordrhein-Westfalen voraussichtlich kein Geld. Der Vorsitzende Richter des elften Zivilsenats, Jürgen Ellenberger, argumentierte am Dienstag in Karlsruhe bei einer vorläufigen Einschätzung, Zins sei im Rechtssinn Entgelt für zeitweise überlassenes Geld und dürfte somit eine Untergrenze bei null Prozent haben. Damit dürfte sich eine Umkehrung des Zahlungsstroms nicht vereinbaren lassen. Der Senat wollte an diesem Dienstag um 14.00 Uhr seine Entscheidung verkünden.

In dem Verfahren geht es um fünf gleichlautende Schuldscheine über je 20 Millionen Euro, die das Land NRW der Rechtsvorgängerin der DZ Hyp AG ausgestellt hatte. Vereinbart wurde ein Zinssatz von höchstens fünf Prozent, der sich nach einer festgelegten Formel berechnen sollte, die einen schwankenden Referenzzins beinhaltet. Eine Untergrenze wurde nicht festgehalten. Im letzten Jahr der Laufzeit ab März 2016 ergab sich daraus ein negativer Wert.

Das Land verlangt insgesamt knapp 160 000 Euro und hatte vor dem Landgericht Düsseldorf weitgehend Recht bekommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hingegen wies die Klage auf die Berufung der Bank hin ab, ließ aber die Revision am BGH zu. (Az. XI ZR 544/21)/kre/DP/zb