Werbung
Deutsche Märkte schließen in 1 Stunde 39 Minute
  • DAX

    18.781,14
    +94,54 (+0,51%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.087,76
    +33,35 (+0,66%)
     
  • Dow Jones 30

    39.554,51
    +166,75 (+0,42%)
     
  • Gold

    2.371,60
    +31,30 (+1,34%)
     
  • EUR/USD

    1,0792
    +0,0008 (+0,08%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.418,20
    +1.771,34 (+3,13%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.302,47
    -55,54 (-4,09%)
     
  • Öl (Brent)

    79,82
    +0,56 (+0,71%)
     
  • MDAX

    26.840,68
    +131,78 (+0,49%)
     
  • TecDAX

    3.398,48
    +14,18 (+0,42%)
     
  • SDAX

    14.878,94
    +97,11 (+0,66%)
     
  • Nikkei 225

    38.229,11
    +155,13 (+0,41%)
     
  • FTSE 100

    8.440,86
    +59,51 (+0,71%)
     
  • CAC 40

    8.233,79
    +46,14 (+0,56%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.425,10
    +78,83 (+0,48%)
     

Krank im Urlaub: Werden die Tage gutgeschrieben?

Wer im Urlaub erkrankt, bekommt die Tage bei seinem Arbeitgeber gutgeschrieben.
Wer im Urlaub erkrankt, bekommt die Tage bei seinem Arbeitgeber gutgeschrieben.

Das ganze Jahre hat man sich gefreut, noch alles für die Abwesenheit vorbereitet, und dann wird man pünktlich zum Urlaub krank. Ist der Urlaub dahin?

Köln (dpa/tmn) - Wenn man im Urlaub krank wird, ist das oft besonders ärgerlich. Von Erholung ist dann nicht mehr viel zu spüren. Aber muss man den Urlaub so leicht aufgeben?

Nein, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Wer im Urlaub krank wird, bekommt diese Tage vom Arbeitgeber gutgeschrieben. Dafür müssen Beschäftigte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Grundsätzlich gilt zwar: «Ist der Urlaub festgelegt, dann liegt alles was den Urlaub stört, in der persönlichen Risikosphäre des Arbeitnehmers», führt Oberthür aus. Etwa, wenn das eigene Kind krank wird oder ein Vulkanausbruch die Reise verhindert. Für die eigene Krankheit im Urlaub gibt es aber eine Ausnahme.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).