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Kanzleramtsminister Schmidt soll im 'Cum-Ex'-Ausschuss aussagen

HAMBURG (dpa-AFX) - Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt und die Büroleiterin von Kanzler Olaf Scholz (SPD) sollen im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zum "Cum-Ex"-Skandal aussagen. Das Gremium beschloss am Freitag einstimmig, die beiden für die Sitzung am 30. September als Zeugen vorzuladen.

Schmidt gilt als engster Vertrauter von Kanzler Scholz, er ist seit rund 20 Jahren an seiner Seite. Bevor er ins Kanzleramt wechselte, war Schmidt unter anderem Scholz' Büroleiter im Willy-Brandt-Haus und im Arbeitsministerium, als Staatsrat war er Bevollmächtigter Hamburgs beim Bund, während Scholz Hamburger Bürgermeister war. Zu Scholz' Zeiten als Bundesfinanzminister war Schmidt Staatssekretär.

Auch Scholz' Büroleiterin gilt als enge Vertraute des Kanzlers. Medienberichten zufolge beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft Köln bei ihren Ermittlungen gegen die Hamburger Warburg Bank am 21. April ihr E-Mail-Postfach.

Der Hamburger Untersuchungsausschuss will den Vorwurf einer möglichen Einflussnahme führender SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung der Hamburger Warburg Bank klären. Scholz wies auch bei seiner zweiten Vernehmung als Zeuge Mitte August jede Einflussnahme als Hamburger Bürgermeister zurück, sagte gleichzeitig aber zu den meisten Fragen des Aussschusses, dass er sich nicht erinnern könne. Auch sein Nachfolger, der damalige Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD), weist jede Einflussnahme zurück.

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Hintergrund des Ausschusses ist, dass die Hamburger Finanzverwaltung nach Treffen des damaligen Bürgermeisters Scholz mit den Bank-Gesellschaftern Christian Olearius und Max Warburg 2016 eine Steuerrückforderung von 47 Millionen Euro gegen die Bank zunächst hat verjähren lassen. Ein Jahr später erhob sie eine Rückforderung über 43 Millionen Euro erst auf Druck des Bundesfinanzministeriums kurz vor Eintritt der Verjährung.

Bei "Cum-Ex"-Geschäften wurden Aktienpakete von mehreren Beteiligten rund um den Dividendenstichtag mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her verschoben. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden.