Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.772,85
    +86,25 (+0,46%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.085,08
    +30,67 (+0,61%)
     
  • Dow Jones 30

    39.512,84
    +125,08 (+0,32%)
     
  • Gold

    2.366,90
    +26,60 (+1,14%)
     
  • EUR/USD

    1,0772
    -0,0012 (-0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    56.468,50
    -1.838,48 (-3,15%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.261,60
    -96,41 (-7,10%)
     
  • Öl (Brent)

    78,20
    -1,06 (-1,34%)
     
  • MDAX

    26.743,87
    +34,97 (+0,13%)
     
  • TecDAX

    3.404,04
    +19,74 (+0,58%)
     
  • SDAX

    14.837,44
    +55,61 (+0,38%)
     
  • Nikkei 225

    38.229,11
    +155,13 (+0,41%)
     
  • FTSE 100

    8.433,76
    +52,41 (+0,63%)
     
  • CAC 40

    8.219,14
    +31,49 (+0,38%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.340,87
    -5,40 (-0,03%)
     

Kabinett beschließt Finanzhilfen für Landwirtschaftsbetriebe

BERLIN (dpa-AFX) - Der Weg für erste Finanzhilfen für landwirtschaftliche Betriebe wegen der Folgen des Ukraine-Krieges ist frei. Das Kabinett beschloss am Mittwoch ein erstes Programm von Bundesagrarminister Cem Özdemir, das Beihilfen von bis zu 15 000 Euro pro Betrieb vorsieht. Ausgezahlt werden sollen die Hilfen bis spätestens 30. September. Das Geld solle unbürokratisch und direkt auf berechtigten Höfen ankommen, ein Antrag sei dafür nicht erforderlich, sagte der Grünen-Politiker. Vor allem hohe Energiepreise machten vielen Betrieben zu schaffen.

Geld bekommen können etwa Obst- und Gemüsebauern, Winzer, Geflügel- und Schweinehalter. Unterstützt werden sollen damit Betriebe, die wegen höherer Betriebsmittelkosten oder wegen Handelsbeschränkungen besonders von Marktstörungen infolge des Kriegs betroffen sind. Für die Hilfen stockt Deutschland 60 Millionen Euro von der EU mit nationalen Haushaltsmitteln auf bis zu 180 Millionen Euro auf.

Die jeweilige Beihilfe für die Betriebe richtet sich nach den Flächen- und Tierzahlen, wie das Ministerium erläuterte. Das Geld soll Gewinneinbußen zum Teil ausgleichen. Konkret sollen die Hilfen über zwei Programme umgesetzt werden. Für das erste billigte das Kabinett nun eine Verordnung, nachdem der Bundestag kürzlich gesetzliche Grundlagen dafür beschlossen hatte. Ein zweites Programm für Betriebe mit anderen Anspruchsvoraussetzungen wird vorbereitet. Anträge hierfür sollen voraussichtlich ab Oktober gestellt werden können, diese Hilfen sollen dann bis 31. Dezember ausgezahlt werden.